Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1843
Betreff: Griesheim: Verkehrssicherung in der Espenstraße Zu
- : Der Magistrat plant zurzeit eine umfangreiche Neugestaltung der Verkehrsführung in der Espenstraße. Um den aktuellen Vorschriften gerecht zu werden und dem Radfahrenden mehr Sicherheit und Komfort zu bieten, wird der Radfahrstreifen durch einen Schutzstreifen ersetzt. Hierdurch verengt sich die Fahrbahn, was einen geschwindigkeitsmindernden Effekt hat. Sobald die Pläne dazu erstellt sind, werden diese vorab dem Ortsbeirat vorgelegt. Zu 2.: Die Espenstraße erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone. Weder eine Tempo 30 Zone noch eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h mittels Verkehrszeichen 274.30 Straßenverkehrs-Ordnung ist hier zulässig. Daher kann dieser Punkt der Anregung nicht entsprochen werden.