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Parksituation Am Grünen Graben

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das vom Ortsbeirat angedachte Schrägparken ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite und unter Berücksichtigung des Zweirichtungsverkehrs nicht möglich. Grundsätzlich lässt sich das Parken halb auf dem Gehweg (Verkehrszeichen 315-56/57/58 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parken auf Gehwegen - halb in Fahrtrichtung rechts Anfang/halb in Fahrtrichtung rechts Ende/halb in Fahrtrichtung rechts Mitte)) einrichten, wenn mindestens 1,50 m Restgehwegbreite für zu Fuß Gehende erhalten bleibt. Auf dem Abschnitt zwischen Im Uhrig und Birkholzweg sind diese Voraussetzungen nicht ausnahmslos gegeben: Zwischen Im Uhrig und Am Weigelsgarten liegt eine Fahrbahnbreite zwischen 6,5 m und 7 m vor. Der nördliche Gehweg verfügt über eine Breite zwischen 2 m und 2,50 m. Würde ein Fahrzeug halb auf diesem Gehweg parken und 1 m in Anspruch nehmen, blieben nur 1 m bis 1,50 m für zu Fuß Gehende frei. Anders der südliche Gehweg: hier liegt die Gehwegbreite bei 2,50 m bis 3 m. Dies ist ausreichend, um ein Gehwegparken halb auf dem Gehweg einzurichten. Fahrzeuge im nördlichen Bereich können auf der Fahrbahn parken und es bliebe trotzdem eine ausreichende Restfahrbahnbreite von circa 3,5 m übrig. Im Begegnungsfall müsste ein Fahrzeug warten. Zwischen Am Weigelsgarten und Bonameser Straße sind die Platzverhältnisse bei gleicher Fahrbahnbreite umgekehrt. Die Breite des nördlichen Gehweges beträgt 2,5 m bis 3 m. Ein Gehwegparken halb auf dem Gehweg auf der nördlichen Seite wäre möglich. Auf dem südlichen Gehweg beträgt die Gehwegbreite nur 2 m bis 2,50 m. Fahrzeuge müssten auf der Fahrbahn parken. Zwischen Bonameser Straße und Hinter den Eichbäumen beträgt die Fahrbahnbreite 5,50 m bis 6 m. Der nördliche Gehweg ist vor der Hausnummer 15 lediglich 2 m breit, vor der Hausnummer 19 bereits 2,50 m breit und vor der Hausnummer 21 3 m breit. Das Gehwegparken halb auf dem Gehweg lässt sich deshalb nur für den Bereich der Hausnummer 19 und 21 umsetzen. Im Bereich der Hausnummer 15 ist die Restfahrbahnbreite ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Auf dem südlichen Gehweg beträgt die Gehwegbreite fast durchgehend 3 m, weswegen ein Gehwegparken halb auf dem Gehweg möglich ist. Zwischen Hinter den Eichbäumen und Birkholzweg beträgt die Fahrbahnbreite zwischen 6 m und 6,5 m. Die Gehwegbreite beträgt auf dem südlichen Gehweg durchgehend 2,5 m, auf dem nördlichen Gehweg beträgt sie zwischen 2,5 m und 3 m. Das Parken halb auf dem Gehweg lässt sich deshalb auf beiden Gehwegen einrichten. Das Gehwegparken wird entsprechend der vorgenannten Prüfung eingerichtet. Die entsprechende Verkehrsbeschilderung für diese Parkordnung wird im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten zeitnah installiert. Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote befinden sich nur im Einmündungsbereich der Straße Hinter den Eichbäumen, in die Straße Am Grünen Graben auf beiden Seiten (Verkehrszeichen 299 StVO). Die erforderlichen Markierungsarbeiten werden im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten durchgeführt.

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