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Höchst: Unberechtigtes Parken in der Einmündung Rosengasse/Ecke Bolongarostraße beenden!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat geht davon aus, dass mit der Rosengasse die Antoniterstraße gemeint ist. Sofern ein abschließbarer Poller für die unmittelbar betroffenen Liegenschaften keine Einschränkungen mit sich bringt und die Feuerwehr keine Einwände hat, kann eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein. Hierzu ist mit den betroffenen Liegenschaften eine vertragliche Einigung herbeizuführen. Das Umfeld des Höchster Marktes, in dem sich auch die Antoniterstraße befindet, wird durch den Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert und dabei festgestellte Verstöße angezeigt. Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Anregung entsprochen werden.

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