Hundefreilauffläche auf dem Alleenring
Stellungnahme des Magistrats
Hundeauslaufflächen werden im Frankfurter Stadtgebiet grundsätzlich nicht eingezäunt. Als einzige Ausnahme hiervon ist die Fläche im Grüneburgpark zu nennen, die bereits seit den 1950er Jahren eingefriedet ist. Die Möglichkeit, im städtischen Raum Flächen für die Ausweisung eines Hundeauslaufs zu finden, dem keine anderen Nutzerinteressen gegenüberstehen, ist äußerst problematisch. Im dem vom Ortsbeirat 3 dargestellten Bereich des Alleenrings (Nibelungenallee zwischen Richard-Wagner- und Spohrstraße) wäre eine Hundeauslauffläche grundsätzlich denkbar. Aufgrund der dortigen verkehrlichen Situation ist die Errichtung einer Zaunanlage zum Schutz der Tiere bzw. des Verkehrs jedoch zwingend notwendig. Der Magistrat vertritt die Position, dass der wertvolle Baumbestand unbedingt zu schützen ist. Eine Zaunsetzung kann daher nur innerhalb des baumfreien Bereichs mit ausreichend Abstand erfolgen, um die Baumwurzeln und damit die Gehölze nicht nachhaltig zu schädigen. Für die Umsetzung dieses Vorschlags bedarf es zunächst eines Beschlusses des Ortsbeirats, die Fläche entsprechend als "Hundewiese/Hundeauslauffläche" umzuwidmen. Angesichts der aktuellen und der zu erwartenden Haushaltslage ist derzeit noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe dem Fachamt Mittel zur Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung stehen werden. Eine zumindest anteilige, finanzielle Beteiligung des Ortsbeirates sollte geprüft werden.