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Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 183 Betreff: Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig ist, "wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden". Vor diesem Hintergrund ist nur die Ausweisung größerer zusammenhängender Gebiete als Bewohnerparkbereich sinnvoll. Wie zuletzt verschiedentlich dargelegt, setzt die Einführung von Parkraumregelungen voraus, dass diese Regelungen auch hinreichend überwacht werden können. Das ist mit der absehbaren Personalsituation nicht bzw. nur zu Lasten der Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Der Magistrat bedauert daher, dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten derzeit nicht in Aussicht gestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889

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