Bewohnerparken in der Schwalbacher Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
183
Betreff: Bewohnerparken in
der Schwalbacher Straße Die Straßenverkehrsordnung
schreibt vor, dass die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig
ist, "wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen
allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine
ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich zumutbarer Entfernung von ihrer
Wohnung einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge zu finden". Vor diesem Hintergrund ist nur die Ausweisung
größerer zusammenhängender Gebiete als Bewohnerparkbereich sinnvoll. Wie
zuletzt verschiedentlich dargelegt, setzt die Einführung von Parkraumregelungen
voraus, dass diese Regelungen auch hinreichend überwacht werden können. Das ist
mit der absehbaren Personalsituation nicht bzw. nur zu Lasten der
Kontrolldichte in bestehenden Gebieten möglich. Der Magistrat bedauert daher,
dass eine Umsetzung von weiteren Bewohnerparkgebieten derzeit nicht in Aussicht
gestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3889