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Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1837 Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße Zu 1.: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen muss eine Mindestzahl von Fußgängern und Fahrzeugen im betroffenen Bereich erreicht werden sowie eine entsprechende Beleuchtung installiert werden. Zudem sind in der Heddernheimer Kirchstraße bereits zwei sichere Querungsmöglichkeiten vorhanden, die in einer akzeptablen Entfernung voneinander liegen. Aufgrund der oben genannten Punkte, kann dem Wunsch nach der Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht entsprochen werden. Zu 2.: Eine bauliche Verbreiterung der Gehwege ist nicht erforderlich, da die Fahrbahn aufgrund markierter Sperrflächen vor den Fußgängerüberwegen bereits verengt wurde. Diese Sperrflächen gewährleisten eine Verkürzung der zu querenden Fahrbahn. Zu 3.: Vor beiden Fußgängerüberwegen wurden die bestehenden Sperrflächen bereits mit Stahlabweisern gegen das illegale Parken von Fahrzeugen abgesichert. Die Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg im Bereich der Grundschule konnte augrund der angrenzenden Grundstückszufahrt nicht auf geforderten Länge von 5 Metern ausgeführt werden. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 5.: Die bestehenden Piktogramme werden hinsichtlich ihrer Erkennbarkeit überprüft und gegebenfalls im Rahmen der laufenden Unterhaltungsarbeiten erneuert. Aufgrund der Vorgabe der Straßenverkehrs-Ordnung mit Beschilderung und Markierungen sparsam vorzugehen, können keine zusätzlichen Markierungen angebracht werden. Zu 6.: Sollten die örtlichen Gegebenheiten die Möglichkeit von Geschwindigkeitskontrollen zulassen, werden Probemessungen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 670

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