Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der Heddernheimer Kirchstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1837
Betreff: Schulwegsicherheit/Verkehrssicherheit an der
Heddernheimer Kirchstraße Zu 1.: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen muss eine
Mindestzahl von Fußgängern und Fahrzeugen im betroffenen Bereich erreicht
werden sowie eine entsprechende Beleuchtung installiert werden. Zudem sind in der Heddernheimer
Kirchstraße bereits zwei sichere Querungsmöglichkeiten vorhanden, die in einer
akzeptablen Entfernung voneinander liegen. Aufgrund der oben genannten Punkte, kann dem Wunsch
nach der Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht entsprochen werden. Zu 2.: Eine bauliche Verbreiterung der Gehwege ist nicht
erforderlich, da die Fahrbahn aufgrund markierter Sperrflächen vor den
Fußgängerüberwegen bereits verengt wurde. Diese Sperrflächen gewährleisten eine
Verkürzung der zu querenden Fahrbahn. Zu 3.: Vor beiden Fußgängerüberwegen wurden die bestehenden
Sperrflächen bereits mit Stahlabweisern gegen das illegale Parken von
Fahrzeugen abgesichert. Die Sperrfläche vor dem Fußgängerüberweg im Bereich der
Grundschule konnte augrund der angrenzenden Grundstückszufahrt nicht auf
geforderten Länge von 5 Metern ausgeführt werden. Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 5.: Die bestehenden Piktogramme werden hinsichtlich
ihrer Erkennbarkeit überprüft und gegebenfalls im Rahmen der laufenden
Unterhaltungsarbeiten erneuert. Aufgrund der Vorgabe der
Straßenverkehrs-Ordnung mit Beschilderung und Markierungen sparsam vorzugehen,
können keine zusätzlichen Markierungen angebracht werden. Zu 6.: Sollten die örtlichen Gegebenheiten die Möglichkeit
von Geschwindigkeitskontrollen zulassen, werden Probemessungen
durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2016, OM 670