Zebrastreifen Berger Straße Höhe Mauerweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST
1836
Betreff: Zebrastreifen
Berger Straße Höhe Mauerweg Zu 1.: Der Anregung wird damit entsprochen, dass eine
"Gehwegnase" nach Abschluss der Baumaßnahmen an der "Klinger-Schule" angelegt
wird. Zu 2.: Die Markierung soll Fahrzeugführenden verdeutlichen,
dass zu Fuß Gehenden im markierten Bereich Vorrang einzuräumen ist, wenn sie
die Fahrbahn queren möchten. In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist auch nur eine Markierung der Fahrbahn
vorgesehen. Eine Markierung über die Fahrbahn hinaus ist nicht möglich. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen
werden. Zu 3.: In unmittelbarer Nähe der Bergerstraße,
beziehungsweise des Mauerwegs, sind derartige bauliche Elemente bereits
vorhanden. Der Anregung kann deshalb nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.06.2017, OM 1873