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Zebrastreifen Berger Straße Höhe Mauerweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1836 Betreff: Zebrastreifen Berger Straße Höhe Mauerweg Zu 1.: Der Anregung wird damit entsprochen, dass eine "Gehwegnase" nach Abschluss der Baumaßnahmen an der "Klinger-Schule" angelegt wird. Zu 2.: Die Markierung soll Fahrzeugführenden verdeutlichen, dass zu Fuß Gehenden im markierten Bereich Vorrang einzuräumen ist, wenn sie die Fahrbahn queren möchten. In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist auch nur eine Markierung der Fahrbahn vorgesehen. Eine Markierung über die Fahrbahn hinaus ist nicht möglich. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Zu 3.: In unmittelbarer Nähe der Bergerstraße, beziehungsweise des Mauerwegs, sind derartige bauliche Elemente bereits vorhanden. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2017, OM 1873

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