Höchst: Fahrradbügel am Radsporthaus in der Leverkuser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST
1835
Betreff: Höchst:
Fahrradbügel am Radsporthaus in der Leverkuser Straße Der Magistrat kann der Anregung in dieser Form nicht
entsprechen, da der Gehweg auf Höhe der Leverkuser Straße 31 zu schmal ist, um
Fahrradbügel anzubringen. In der Folge würden Fußgängerinnen und Fußgänger
behindert werden. Außerdem könnte eine Gefahrenstelle für Menschen mit
Sehbehinderung, Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen entstehen. Der Magistrat unterstützt jedoch den Wunsch nach
dringend benötigten Fahrradabstellanlagen und schlägt vor, auf der
gegenüberliegenden Straßenseite Fahrradbügel aufzustellen. Dort sind derzeit Sperrflächen markiert, die Platz
für Fahrradbügel bieten (siehe Skizze). Dafür würde die Schraffur auf den Sperrflächen
ausgeschwärzt und rot-weiße Poller zur Fahrbahnseite hin montiert werden. Diese
Alternative bietet die benötigten Fahrradabstellanlagen und unterbindet
zugleich das unzulässige Parken auf den Sperrflächen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3214
Antrag vom
29.09.2018, OF
823/6