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Höchst: Fahrradbügel am Radsporthaus in der Leverkuser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1835 Betreff: Höchst: Fahrradbügel am Radsporthaus in der Leverkuser Straße Der Magistrat kann der Anregung in dieser Form nicht entsprechen, da der Gehweg auf Höhe der Leverkuser Straße 31 zu schmal ist, um Fahrradbügel anzubringen. In der Folge würden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert werden. Außerdem könnte eine Gefahrenstelle für Menschen mit Sehbehinderung, Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen entstehen. Der Magistrat unterstützt jedoch den Wunsch nach dringend benötigten Fahrradabstellanlagen und schlägt vor, auf der gegenüberliegenden Straßenseite Fahrradbügel aufzustellen. Dort sind derzeit Sperrflächen markiert, die Platz für Fahrradbügel bieten (siehe Skizze). Dafür würde die Schraffur auf den Sperrflächen ausgeschwärzt und rot-weiße Poller zur Fahrbahnseite hin montiert werden. Diese Alternative bietet die benötigten Fahrradabstellanlagen und unterbindet zugleich das unzulässige Parken auf den Sperrflächen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3214 Antrag vom 29.09.2018, OF 823/6