Poller vor dem Hotel Roomers
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1834 Betreff: Poller vor dem Hotel Roomers Zu 1.: Es gab regelmäßige telefonische
Beschwerden von Fußgängern und Autofahrern. Taxifahrer würden gegen die
Einbahnstraße von der Gutleutstraße in die Wiesenhüttenstraße einfahren und vor
dem Hotel auf dem Gehweg wenden. Hierdurch würden Fußgänger und Radfahrer massiv
gefährdet. Zu 2.: Die rechtliche Verpflichtung besteht im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht. Zu 3.: Eine Anhörung gab es nicht. Aufgrund der Beschwerden wurden mehrere
Ortsbesichtigungen vorgenommen. Der geschilderte Sachverhalt wurde mehrfach
festgestellt. Zur Sicherheit
der Fußgänger musste kurzfristig gehandelt werden. Der Gehweg wurde im Einvernehmen vom Amt für
Straßenbau und Erschließung und dem Straßenverkehrsamt abgepollert, damit die
Fußgänger diesen sicher nutzen können. Zu 4.: Dem Magistrat ist bewusst, dass hierdurch
Verkehrsbehinderungen entstehen. Die Sicherheit von Fußgängern und anderen
Verkehrsteilnehmern ist jedoch vorrangig. Zu 5.: Die Sicherheit wird erhöht. Zu 6.: Der Magistrat steht mit dem Hotelmanagement und
Hotelbetreibern in Gesprächen, um eine einvernehmliche Lösung zu
realisieren. Zu 7.: Mit der Baugenehmigung wurde eine gemeinsame Zufahrt
für die Tiefgarage und die Anlieferung im südlichen Grundstücksbereich von der
Wiesenhüttenstraße aus genehmigt. Eine ebenfalls genehmigte Hotelvorfahrt vor dem
Eingangsbereich wurde seinerzeit zwar genehmigt, konnte aber aus verkehrsplanerischen
Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.06.2017, V 490