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Nutzung der Liegenschaft Fischerfeldstraße 5 - Aktueller Stand

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zwischen der Stadt Frankfurt am Main, der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und der ABG FRANKFURT HOLDING sind zwischenzeitlich weitere Gespräche geführt worden. Ein Bauvorbescheid für den Abbruch liegt vor, nachdem die Schutzwürdigkeit der Gewölbekeller unter dem Gebäude seitens der Landesdenkmalbehörde nicht festgestellt werden konnte. Es ist davon auszugehen, dass mit der anstehenden Rechtskraft des neuen Planungsrechts des B 897 mit der Bebauung der Fläche im Jahr 2022 begonnen werden kann.