Vorstellung eines Zweirichtungsrad- und Gehweges entlang der L 3019 zwischen der Kreuzung Am Martinszehnten und der U-Bahn-Station "Kalbach"
Stellungnahme des Magistrats
Das Projekt und die Baulast liegen bei dieser Maßnahme bei Hessen Mobil, da es sich um eine Straße des Landes Hessen handelt. Die Stadt Frankfurt am Main hat nur mittelbaren Einfluss auf die Arbeitsweise der Landesbehörde. Es lassen sich daher nicht zu allen Punkten verbindliche Aussagen treffen. Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte eingegangen: Zu 1.: Der Magistrat hat den Baulastträger Hessen Mobil bereits im Januar 2024 gebeten, die Planung den Ortsbeiräten 10 und 12 vorzustellen. Nach nochmaliger Nachfrage hat Hessen Mobil sich bereit erklärt, den Ortsbeiräten die Planung in einer Videokonferenz zu erläutern. Diese Videokonferenz fand am 03.04.2024 statt. Seitens Hessen Mobil wurde darin kommuniziert, das die Planung nicht mehr überarbeitet wird. Daher ist von einer Berücksichtigung insbesondere der größeren Kritikpunkte nicht auszugehen. Die Punkte, die vom Ortsbeirat genannt wurden, wurden frühzeitig und teils mehrfach an die Landesbehörde weitergegeben. Dass diese nicht vollends in die Planung mit eingeflossen sind, ist daher nicht der Stadt Frankfurt am Main vorzuwerfen. Jedoch muss auch gesagt werden, dass sich einzelne Aspekte aufgrund von planerischen Rahmenbedingungen nicht umsetzen lassen. Dies wurde im erwähnten Termin kommuniziert. Da ein Umbau des Bahnübergangs Kalbach geplant ist, können diesbezügliche Forderungen gegebenenfalls noch berücksichtigt werden. Die genannten konstruktiven Vorschläge des Ortsbeirats wurden in der Vergangenheit bereits ebenfalls an Hessen Mobil und die VGF weitergegeben. Bisher erfolgte jedoch keine Zusage zur Berücksichtigung dieser Aspekte. Zu 2.: Der Magistrat wird über den regionalen Radverkehrskoordinator bei Hessen Mobil erneut anregen, dass die Planungen künftig frühzeitig den betreffenden Ortsbeiräten vorgestellt werden. Zu 3.: Auch hier liegt die Verantwortung bei Hessen Mobil. Da sich die Maßnahme bereits in der Umsetzung befindet, scheint eine nochmalige Vorstellung wenig zielführend zu sein. Zu 4.: Weitere bekannte laufende Planungen von Hessen Mobil betreffen: - L 3019 zwischen L 3004 und der Altenhöferallee, sowie - L 3209 zwischen B 521 und der Stadtgrenze Bischofsheim