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Klare Haltelinie auf der Eckenheimer Landstraße Höhe Haltestelle "Musterschule"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung bzgl. einer vorgezogenen Haltelinie an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Rappstraße / Oberweg kann nicht entsprochen werden. Die Entfernung zwischen der Einmündung Rappstraße / Eckenheimer Landstraße und der Lichtsignalanlage auf Höhe der Musterschule beträgt ca. 35 Meter. Die Sichtbarkeit der Lichtsignale von einer Haltelinie vor der Einmündung zur Rappstraße ist nicht gewährleistet. Das Aufstellen einer neuen Lichtsignalanlage an dieser Stelle ist aufgrund der sich dort befindlichen Haltestelle ebenfalls nicht möglich.

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