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(Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der Woogstraße und dem nächsten Querweg Richtung Eschersheim (südli-che Seite)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1830 Betreff: (Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der Woogstraße und dem nächsten Querweg Richtung Eschersheim (südli-che Seite) Die Fragestellung des Ortsbeirates wurde von der DB AG geprüft und wird auf dieser Grundlage beantwortet: Grundsätzlich ist die Bahn nicht verpflichtet ihre Anlagen einzufrieden. Die Bahnanlagen an sich sind bereits eindeutiger Hinweis auf mögliche Gefahrenstellen. Es ist auch allgemein bekannt, dass Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Es kann zum Beispiel auch nicht verlangt werden, eine Straße zum Gehweg hin mit einem Zaun abzugrenzen. Das gleiche gilt für Flüsse und Kanäle. Zum Thema Einfriedung von Bahnanlagen bestehen bereits eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die alle einheitlich besagen, dass es der Bahn nicht zuzumuten ist, ihre Anlagen komplett vor unberechtigtem Betreten zu schützen. Mit der Bahnanlage besteht zwar eine Gefahrenlage, jedoch muss die Bahn nicht mit einem Fehlverhalten von spielenden Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen rechnen. In dem angesprochenen Bereich verläuft die Strecke auf einem Damm, der überwiegend stark mit Hecken und Buschwerk bewachsen ist, was als optische Begrenzung und natürliche Barriere ausreichen sollte. Zudem wird in diesem Bereich im Rahmen des viergleisigen Ausbaus der Bahndamm verbreitert und mit einer Schallschutzwand versehen. Die Errichtung eines Zaunes zum jetzigen Zeitpunkt wäre demnach sehr unwirtschaftlich und wird aus diesem Grund nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.10.2016, V 191