(Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der Woogstraße und dem nächsten Querweg Richtung Eschersheim (südli-che Seite)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2016, ST 1830 Betreff: (Gefährliche) Lücke innerhalb des Bewuchses am
Bahndamm der Main-Weser-Bahnstrecke zwischen der Bahnunterführung an der
Woogstraße und dem nächsten Querweg Richtung Eschersheim (südli-che Seite)
Die Fragestellung des Ortsbeirates
wurde von der DB AG geprüft und wird auf dieser Grundlage beantwortet:
Grundsätzlich ist die Bahn nicht verpflichtet ihre
Anlagen einzufrieden. Die Bahnanlagen an sich sind bereits eindeutiger Hinweis
auf mögliche Gefahrenstellen. Es ist auch allgemein bekannt, dass
Bahnanlagen nicht betreten werden dürfen. Es kann zum Beispiel auch nicht
verlangt werden, eine Straße zum Gehweg hin mit einem Zaun abzugrenzen. Das
gleiche gilt für Flüsse und Kanäle. Zum Thema Einfriedung von Bahnanlagen bestehen
bereits eine Vielzahl von Gerichtsurteilen, die alle einheitlich besagen, dass
es der Bahn nicht zuzumuten ist, ihre Anlagen komplett vor unberechtigtem
Betreten zu schützen. Mit der Bahnanlage besteht zwar eine Gefahrenlage, jedoch
muss die Bahn nicht mit einem Fehlverhalten von spielenden Kindern,
Jugendlichen oder Erwachsenen rechnen. In dem angesprochenen Bereich
verläuft die Strecke auf einem Damm, der überwiegend stark mit Hecken und
Buschwerk bewachsen ist, was als optische Begrenzung und natürliche Barriere
ausreichen sollte. Zudem wird in diesem Bereich im Rahmen des viergleisigen
Ausbaus der Bahndamm verbreitert und mit einer Schallschutzwand versehen. Die
Errichtung eines Zaunes zum jetzigen Zeitpunkt wäre demnach sehr
unwirtschaftlich und wird aus diesem Grund nicht weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.10.2016, V 191