Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Grundsätzlich ist der Magistrat bestrebt, Verkehrsregelungen eindeutig zu kommunizieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Erkennbarkeit von Verkehrsführungen ist selbstverständlich für jeden Nutzer besonders wichtig, allerdings ist die Sichtbarkeit von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr von noch größerer Bedeutung. Neben den geltenden, klaren Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung kann eine farbliche Hervorhebung einer konfliktträchtigen Stelle die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zwar erhöhen, allerdings kann hier nicht automatisch eine Erhöhung der Sicherheit abgeleitet werden. Aus diesem Grund werden zunächst die Stellen rot eingefärbt, an denen es tatsächlich nachweislich zu Unfällen gekommen ist. Neben den bekannten Unfallstellen liegt auch eine hohe Priorität auf der Einfärbung von Radführungen zwischen Kfz-Spuren und den Aufstellbereichen an Ampeln, sowie von stark frequentierten Grundstückszufahrten. In der Regel kommt eine Roteinfärbung von Schutzstreifen nur dort in Betracht, wo diese aufgrund der angrenzenden Fahrbahnbreiten nicht regelmäßig vom Längsverkehr überfahren werden. Dies ist damit begründet, dass sich kein Gewöhnungseffekt einstellen soll, auf roten Flächen zu fahren, welche dem Radverkehr vorbehalten sind. Die in der Anregung benannten Stellen haben wir aus vorgenannten Gründen unterschiedlich bewertet und werden die Bereiche, welche ohne Weiteres rot eingefärbt werden können, im Rahmen der aktuell festgelegten Prioritäten für eine Einfärbung vormerken. Im Einzelnen fällt die Bewertung der aufgezählten Stellen wie folgt aus: Zu 1. bis 7.: Die Rotmarkierung der Furten und Aufstellflächen ist sinnvoll und realisierbar. Zu 8.: Nur die Rotmarkierungen der Furten und Aufstellflächen sind sinnvoll und realisierbar, die jeweils von rechtsabbiegenden Fahrzeugen überfahren werden. Zu 9.: Die Einmündungen entlang der Ginnheimer Landstraße sind als Gehwegüberfahrten ausgebaut, so dass hier keine Notwendigkeit gesehen wird, eine Roteinfärbung vorzunehmen.