Radweg Flinschstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1. und 2.: Die Wiederherstellung der ehemaligen Radwege in der Flinschstraße bringt mehrere Vor- und Nachteile mit sich. Durch die Wiederherstellung der ehemaligen Radwege könnte eine bereits bestehende, wenn auch veraltete, Radwegeinfrastruktur wieder aktiviert werden. Dies könnte kurzfristig eine Verbesserung der Radverkehrsführung bedeuten. Durch die Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr wird eine höhere Sicherheit für den Radverkehr ermöglicht. Für die Wiederherstellung der Radwege müssten alle Stellplätze entlang der Flinschstraße entfallen. Die Stellplätze sind bis auf Höhe Hausnummer 47 nicht angeordnet, dort wurde das Gehwegparken aufgrund eines Behindertenparkplatzes legalisiert. Mit einer Breite von nur 1,75 m entspricht die Breite der Radwege nicht den aktuellen Standards und somit auch nicht den Anforderungen einer Radhauptverbindung. Weiterhin ist kein Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn von 0,5 m vorhanden. Dies erhöht das Risiko von Konflikten zwischen Radfahrer:innen und dem fließenden Verkehr. Für den Bestandsradweg müsste eine Planung aufgesetzt werden, um die Zufahrten zu den Grundstücken rot einzufärben. Die Bordsteine in der gesamten Flinschstraße müssten mit Frankfurt Hüten abgesichert werden, um das Zuparken des Radweges zu verhindern. Die Wiederherstellung der Bestandsradwege sollte aus den genannten Gründen nur als Zwischenzustand gesehen werden. Eine sichere Fahrbahnführung des Radverkehrs ist mit kurzfristig umsetzbaren Markierungslösungen nicht möglich, da bei einer Kernfahrbahn von 7,50 m keine Radverkehrsanlagen untergebracht werden können. Die Einordnung als Industriestraße sollte den Begegnungsfall LKW - LKW ermöglichen, sodass Fahrbahnbreiten von 6,35 m laut Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) notwendig sind, mindestens jedoch 5,90 m. Dies ermöglicht weder die Anlage von Schutzstreifen noch von Radfahrstreifen. Zu 3.: Die Flinschstraße ist Teil des Industriestraßenprogramms. Im Zuge dieses Programms ist eine grundhafte Sanierung von Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten vorgesehen. Ziel ist eine funktionale und gestalterische Aufwertung des Straßenraumes. Ein Termin für die Erstellung einer entsprechenden Planung und deren Umsetzung lässt sich derzeit noch nicht nennen.