Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Standorte für Fahrradbügel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828 Betreff: Standorte für Fahrradbügel Der Magistrat hat die vorgeschlagenen Standorte eingehend geprüft und befürwortet im Ergebnis das Aufstellen von Fahrradbügeln. Nachfolgend erläutert der Magistrat die Ergebnisse zu den einzelnen Standorten. Zu 1.: (Arnsburger Straße 25): Auf der Sperrfläche werden ein bis zwei Bügel montiert. Zu 2.: (Bornheimer Landwehr 33): Hier können Radbügel im Bereich der Poller, im Schatten der Baumscheibe aufgestellt werden. Zu 3.: (Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee 127): Die Radbügel werden auf der Gehwegnase installiert. Auf diese Weise werden die Laufachsen des Fußverkehrs nicht tangiert. Zu 4.: (Habsburgerallee 19): In der etwa zwei Meter breiten Fläche zwischen den Parkstreifen und den Absperrgittern werden Bügel montiert. Die Absperrgitter werden anschließend entfernt. Zu 5.: (Heidestraße 108): Die Gehwegnase auf Höhe Heidestraße 108 ist vermutlich entstanden, weil der Baumstandort aufgegeben werden musste. Der Magistrat wird sich zu dem Baumstandort abstimmen. Sofern kein neuer Baum gepflanzt werden soll, kann ein Fahrradbügel montiert werden. Zu 6.: (Kreuzung Wiesenstraße/ Heidestraße 105): Auf der Gehwegnase werden Bügel gestellt. Dies ist möglich, ohne dabei die Laufachsen des Fußverkehrs zu tangieren. Zudem werden auf der Westseite des Hauses Heidestraße 105 zusätzliche Radbügel gestellt. Zu 7.: (Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32, 33): Die Radbügel werden im Bereich hinter der Baumscheibe und den parkenden Kfz auf dem Gehweg aufgestellt. Die Laufachsen der zu Fuß Gehenden werden dabei nicht eingeschränkt. Zu 8.: (Mainkurstraße 42/ Ringelstraße): Auf Höhe Mainkurstraße 42 (Nordseite und Westseite) werden Radbügel neben der Parkfläche installiert. Zu 9.: (Ringelstraße 2): Die vorgeschlagene Sperrfläche ist mit einem Meter zu schmal, um einen Fahrradbügel aufzustellen. Dies bezieht sich ebenfalls auf eine längsseitige Ausrichtung. Alternativ sieht der Magistrat eine sinnvolle Möglichkeit darin, einen oder mehrere Kfz-Stellplätze umzuwidmen und diese mit Fahrradbügeln zu bestücken. Der Ortsbeirat kann dem Magistrat Vorschläge unterbreiten, welche Stellplätze hierfür genutzt werden können. Zu 10.: (Roßdorfer Straße 46): Auf der Gehwegnase wird ein Fahrradbügel aufgestellt. Zu 11.: (Saalburgallee 2): Auf der Sperrfläche werden Bügel montiert. Die bestehende Schraffur wird vorab entfernt. Die einzelnen Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende des 2. Quartals 2020 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842

Verknüpfte Vorlagen