Standorte für Fahrradbügel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.09.2019, ST 1828 Betreff: Standorte für Fahrradbügel
Der
Magistrat hat die vorgeschlagenen Standorte eingehend geprüft und befürwortet
im Ergebnis das Aufstellen von Fahrradbügeln. Nachfolgend erläutert der
Magistrat die Ergebnisse zu den einzelnen Standorten. Zu 1.: (Arnsburger Straße 25): Auf der Sperrfläche werden ein bis
zwei Bügel montiert. Zu 2.: (Bornheimer Landwehr 33): Hier können Radbügel im Bereich der
Poller, im Schatten der Baumscheibe aufgestellt werden. Zu 3.: (Freiligrathstraße 28/Wittelsbacherallee
127): Die Radbügel werden auf
der Gehwegnase installiert. Auf diese Weise werden die Laufachsen des
Fußverkehrs nicht tangiert. Zu 4.: (Habsburgerallee 19): In der etwa zwei Meter breiten Fläche zwischen den
Parkstreifen und den Absperrgittern werden Bügel montiert. Die Absperrgitter
werden anschließend entfernt. Zu 5.: (Heidestraße 108): Die Gehwegnase auf Höhe Heidestraße 108 ist
vermutlich entstanden, weil der Baumstandort aufgegeben werden musste. Der Magistrat
wird sich zu dem Baumstandort abstimmen. Sofern kein neuer Baum gepflanzt
werden soll, kann ein Fahrradbügel montiert werden. Zu 6.: (Kreuzung Wiesenstraße/ Heidestraße 105):
Auf der Gehwegnase werden Bügel
gestellt. Dies ist möglich, ohne dabei die Laufachsen des Fußverkehrs zu
tangieren. Zudem werden auf der Westseite des Hauses Heidestraße 105
zusätzliche Radbügel gestellt. Zu 7.: (Linnéstraße 14, 19, 23, 27, 28, 29, 31, 32,
33): Die Radbügel werden im
Bereich hinter der Baumscheibe und den parkenden Kfz auf dem Gehweg
aufgestellt. Die Laufachsen der zu Fuß Gehenden werden dabei nicht
eingeschränkt.
Zu 8.: (Mainkurstraße 42/ Ringelstraße): Auf Höhe Mainkurstraße 42 (Nordseite
und Westseite) werden Radbügel neben der Parkfläche installiert. Zu 9.: (Ringelstraße 2): Die vorgeschlagene Sperrfläche ist mit einem Meter zu
schmal, um einen Fahrradbügel aufzustellen. Dies bezieht sich ebenfalls auf
eine längsseitige Ausrichtung. Alternativ sieht der Magistrat eine sinnvolle
Möglichkeit darin, einen oder mehrere Kfz-Stellplätze umzuwidmen und diese mit
Fahrradbügeln zu bestücken. Der Ortsbeirat kann dem Magistrat Vorschläge
unterbreiten, welche Stellplätze hierfür genutzt werden können. Zu 10.: (Roßdorfer Straße 46): Auf der Gehwegnase wird ein
Fahrradbügel aufgestellt. Zu 11.: (Saalburgallee 2): Auf der Sperrfläche werden Bügel montiert. Die
bestehende Schraffur wird vorab entfernt. Die einzelnen Maßnahmen werden voraussichtlich bis
Ende des 2. Quartals 2020 umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4842