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Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Kreuzung Neue Niedenau / Savignystraße / Erlenstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen gilt die Vorfahrtsregelung "Rechts vor Links". Andere Regelungen würden dem Charakter dieser Zonen widersprechen. Lediglich leistungsfähige Verkehrsstraßen oder die Belange des Buslinienverkehrs sind in Tempo 30-Zonen als Vorfahrtsstraßen zu berücksichtigen. Zur besseren Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung wurde auf der Fahrbahn eine Blockmarkierung vorgenommen. Dem Wunsch nach Änderung der Vorfahrtsregelung kann daher nicht entsprochen werden. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Diese dürfen nach der R-FGÜ 2001 nur dort eingerichtet werden, wo eine bestimmte Menge an zu Fuß Gehenden auf eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen trifft. Diese Zahlen müssen durch eine aktuelle Verkehrszählung nachgewiesen werden. Zusätzlich sind Fußgängerüberwege gemäß der Richtlinie entsprechend zu beleuchten. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation (weniger Verkehr) werden derzeit keine Verkehrszählungen beauftragt und durchgeführt, da sie keine adäquaten Ergebnisse liefern würden. Daher kann dem Wunsch nach Einrichtung von Fußgängerüberwegen derzeit nicht entsprochen werden. Kinder, auch im Vorschulalter, sollen in Bewegung sein und frühzeitig lernen, sich im Verkehr sicher fortzubewegen. Der Magistrat hat zu diesem Thema die Kampagne "Schulweg-Safari" ins Leben gerufen. Informationen hierüber sind unter www.schulweg-safari.de abrufbar. Unter der Adresse https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/strassenverkehrsamt/die-verkehrserziehung-ist-wieder-da sind weitere Informationen zur Verkehrserziehung zu finden.