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Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH hat sich mit dem Ortsbeirat 6 in Verbindung gesetzt. Zwischenzeitlich wurde ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen. Dies vorausgeschickt, erfolgen folgende Ausführungen: Zu 1.): Der Höchster Markt - der Wochenmarkt in Verbindung mit der Markthalle - ist ein sehr vielfältiger und einer der am stärksten frequentierten Märkte der Stadt Frankfurt am Main, der auch viele Kundinnen und Kunden aus dem regionalen Umkreis anzieht. Das Warenangebot des offenen Wochenmarktes besteht vorrangig aus Obst, Gemüse, Blumen und Pflanzen sowie sonstigen Lebensmitteln. Die Angebote in der Halle werden zeitgleich zum offenen Wochenmarkt präsentiert und haben ihren Schwerpunkt im Bereich kühlbedürftiger Lebensmittel, wie Fleisch, Wurstwaren, Geflügel, Wild und Feinkost. Darüber hinaus haben sich nachfragebedingt in der Halle gastronomische Angebote zum Verzehr an Ort und Stelle mit Sitz- und Verweilmöglichkeiten etabliert. Die stadteigenen Frankfurter Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtung betrieben und von der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH durchgeführt. Gemäß einschlägiger Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) sind Wochenmärkte grundsätzlich für alle Anbieter von Lebensmitteln und rohen Naturerzeugnissen zugänglich. Der zur Teilnahme legitimierte Teilnehmerkreis wird in Bezug auf die Warenarten durch § 67 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Gewerbeordnung (GewO) abschließend geregelt. Darunter fallen: - Lebensmittel - alkoholische Getränke stets in engem Zusammenhang zur Urproduktion - Produkte des Obst- und Gartenbaus - rohe Naturerzeugnisse - definierte Waren des täglichen Bedarfs. Warenarten und sonstige Leistungen, die nicht erfasst sind, sind zum Wochenmarktverkehr als sanktionsbewehrtes Verbot nicht zugelassen. Das Vorhaben, wieder einen Fischstand für den Höchster Markt zu akquirieren, gestaltet sich schwierig, wird aber weiterhin verfolgt. Mehrere Anläufe in den vergangenen Jahren, Gastronomiestände auf dem Wochenmarkt zu etablieren, sind aufgrund ausgebliebener Wirtschaftlichkeit für die Gewerbetreibenden nicht nachhaltig verlaufen. Im Mai 2024 wurde ein neuer Anlauf gestartet. Zu 2): Standplätze auf den Frankfurter Wochenmärkten werden ausschließlich über ein geordnetes Bewerbungsverfahren vergeben. Das Bewerbungsverfahren wird auf der Webseite www.hfm-frankfurt.de/wochenmarkt näher beschrieben. Neben dem klassischen Postweg können Bewerbungen per Email oder über einen Onlineprozess eingereicht werden. Der Anteil der Online-Bewerbungen übersteigt den der postalischen Zustellung seit Jahren deutlich. Die Zuteilung der Standplätze an die jeweiligen Anbieterinnen und Anbieter erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen sach- und fachlicher Beurteilungen. Prinzipiell werden vakant gewordene Standplätze durch Anbieterinnen oder Anbieter desselben Warensortiments wiederbesetzt, um die Angebotsvielfalt auf dem Markt weiter zu wahren. Sortimentsangebote, die auf dem Markt noch nicht oder nicht in bestimmter Form vertreten sind, werden bevorzugt bei Neubesetzungen berücksichtigt. Die Wochenmärkte übernehmen vorrangig Nahversorgungsfunktionen für die Frankfurter Stadt- oder Stadtteilbevölkerung mit frischen Lebensmitteln. Sortimente im Imbiss- und Non-Food-Bereich werden in erster Linie als Ergänzung des bestehenden Marktangebots besetzt.

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