Sportanlagen im Lyoner Viertel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST
1823
Betreff: Sportanlagen im
Lyoner Viertel Im Bereich der Bürostadt Niederrad befinden sich
zurzeit die Bebauungspläne Nr. 872 "Lyoner Straße" und Nr. 885 "Hahnstraße" im
Aufstellungsverfahren. Mit dem Bebauungsplan Nr. 885 sollen im Osten der
Bürostadt kurzfristig die planungsrechtlichen Grundlagen für weitere
Wohnungsbauprojekte geschaffen werden. Durch den Bebauungsplan Nr. 885 sind
weder die Sporteinrichtungen noch die Reitanlagen betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 872 soll die Entwicklung
der Bürostadt Niederrad zu einem belebten und gemischt genutzten Arbeits- und
Wohnquartier "Lyoner Viertel" auch in den zentralen bzw. weiter südlich oder
westlich gelegenen Teilen realisiert werden. Dabei wird voraussichtlich ein
Bedarf an sozialen Einrichtungen entstehen, welcher anders als im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 885 nicht mehr durch den benachbarten Stadtteil Niederrad
gedeckt werden kann. Der westlich des Vereinsheims der Turn- und
Sportgemeinschaft Niederrad gelegene Rasenplatz ist im Rahmenplan Lyoner
Viertel daher vorsorglich als Schul- und Kita-Standort vorgesehen. Dieser
Vorschlag setzte die Errichtung eines Kunstrasenplatzes und weiterer
aufwertender Maßnahmen voraus. Durch eine moderne Sporthalle am angedachten
Grundschulstandort könnte zudem für die TSG Niederrad eine neue
witterungsgeschützte Trainingsmöglichkeit entstehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 872 werden
alternative Grundschulstandorte untersucht werden. Eine Entscheidung über den
besten Standort soll im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 872 herbeigeführt werden. Die Reitanlagen sind auch durch den Bebauungsplan
Nr. 872 nicht von einer Bebauung betroffen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 24.08.2012, V 465