Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sportanlagen im Lyoner Viertel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1823 Betreff: Sportanlagen im Lyoner Viertel Im Bereich der Bürostadt Niederrad befinden sich zurzeit die Bebauungspläne Nr. 872 "Lyoner Straße" und Nr. 885 "Hahnstraße" im Aufstellungsverfahren. Mit dem Bebauungsplan Nr. 885 sollen im Osten der Bürostadt kurzfristig die planungsrechtlichen Grundlagen für weitere Wohnungsbauprojekte geschaffen werden. Durch den Bebauungsplan Nr. 885 sind weder die Sporteinrichtungen noch die Reitanlagen betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. 872 soll die Entwicklung der Bürostadt Niederrad zu einem belebten und gemischt genutzten Arbeits- und Wohnquartier "Lyoner Viertel" auch in den zentralen bzw. weiter südlich oder westlich gelegenen Teilen realisiert werden. Dabei wird voraussichtlich ein Bedarf an sozialen Einrichtungen entstehen, welcher anders als im Bereich des Bebauungsplans Nr. 885 nicht mehr durch den benachbarten Stadtteil Niederrad gedeckt werden kann. Der westlich des Vereinsheims der Turn- und Sportgemeinschaft Niederrad gelegene Rasenplatz ist im Rahmenplan Lyoner Viertel daher vorsorglich als Schul- und Kita-Standort vorgesehen. Dieser Vorschlag setzte die Errichtung eines Kunstrasenplatzes und weiterer aufwertender Maßnahmen voraus. Durch eine moderne Sporthalle am angedachten Grundschulstandort könnte zudem für die TSG Niederrad eine neue witterungsgeschützte Trainingsmöglichkeit entstehen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 872 werden alternative Grundschulstandorte untersucht werden. Eine Entscheidung über den besten Standort soll im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 872 herbeigeführt werden. Die Reitanlagen sind auch durch den Bebauungsplan Nr. 872 nicht von einer Bebauung betroffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2012, V 465

Verknüpfte Vorlagen