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Einbahnstraße Im Trierischen Hof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 587 vom 12.03.2021 bereits darauf hingewiesen, dass eine Umkehrung der Einbahnstraße grundsätzlich möglich wäre. Es würde jedoch einen Umbau der vorhandenen Poller im Bereich der Querparkplätze erfordern, um in die Privatparkplätze aus der dann anderen Fahrtrichtung einfahren zu können. Zusätzlich müsste die Beschilderung, sowie die Markierung der Schrägparkplätze angepasst werden. Vor den Hintergründen, dass im Status Quo - die Straße für den Durchgangsverkehr bereits gesperrt ist (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Verbot der Einfahrt mit dem Zusatz Anlieger frei) - eine Abkürzung zum Parkhaus Konstabler Wache aufgrund des Straßennetzes nicht erkennbar ist - und die Straße nach Kenntnissen des Magistrats nicht zu den "attraktiven" Poserstrecken gehört, hält der Magistrat eine Änderung der Verkehrsführung für nicht zielführend und daher für nicht notwendig.

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