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Euro-Skulptur: Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1822 Betreff: Euro-Skulptur: Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Beschluss vom 11.10.2012 (§ 2197) den Magistrat beauftragt, sich für den Erhalt der Skulptur des Eurozeichens am Sitz der zukünftigen EZB im Ostend oder am bisherigen Standort einzusetzen. Der derzeitige Standort des Euro-Zeichens wurde seinerzeit entsprechend der derzeitigen Nutzung des benachbarten Hochhauses durch die EZB gewählt. Dementsprechend erscheint es dem Magistrat sinnvoll nach dem Umzug der EZB in das Ostend das Euro-Zeichen entsprechend dorthin zu verlagern. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es dafür geeignete Aufstellungsorte im öffentlichen Raum oder auf dem Baugrundstück der EZB gibt. Diese entscheidet im Zuge der Planungen zur landschaftsplanerischen Gestaltung des früheren Großmarkthallengeländes, ob die Skulptur an den neuen Standort im Frankfurter Ostend mit umziehen soll. Eine Entscheidung dazu wird die EZB frühestens im Laufe des Jahres 2013 treffen. Sollte am neuen Sitz der EZB ein Standort des Euro-Zeichens nicht realisierbar sein, wird der Magistrat den Verbleib am jetzigen Standort prüfen. Denn auch nach dem Wegzug der EZB hält der Magistrat den jetzigen Standort im Bezug der Skulptur zum umliegenden Bankenviertel ebenfalls für geeignet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1430

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