Euro-Skulptur: Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST
1822
Betreff: Euro-Skulptur:
Wahrzeichen vor der ersten EZB in Frankfurt am Main muss bleiben! Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem
Beschluss vom 11.10.2012 (§ 2197) den Magistrat beauftragt, sich für den Erhalt
der Skulptur des Eurozeichens am Sitz der zukünftigen EZB im Ostend oder am
bisherigen Standort einzusetzen. Der derzeitige Standort des Euro-Zeichens wurde
seinerzeit entsprechend der derzeitigen Nutzung des benachbarten Hochhauses
durch die EZB gewählt. Dementsprechend erscheint es dem Magistrat sinnvoll nach
dem Umzug der EZB in das Ostend das Euro-Zeichen entsprechend dorthin zu
verlagern. In diesem Zusammenhang ist zu
prüfen, ob es dafür geeignete Aufstellungsorte im öffentlichen Raum oder auf
dem Baugrundstück der EZB gibt. Diese entscheidet im Zuge der Planungen zur
landschaftsplanerischen Gestaltung des früheren Großmarkthallengeländes, ob die
Skulptur an den neuen Standort im Frankfurter Ostend mit umziehen soll. Eine
Entscheidung dazu wird die EZB frühestens im Laufe des Jahres 2013 treffen.
Sollte am neuen Sitz der EZB ein Standort des
Euro-Zeichens nicht realisierbar sein, wird der Magistrat den Verbleib am
jetzigen Standort prüfen. Denn auch nach dem Wegzug der EZB hält der Magistrat
den jetzigen Standort im Bezug der Skulptur zum umliegenden Bankenviertel
ebenfalls für geeignet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1430