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Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu a): Insgesamt sind für das Bahnhofsviertel (inklusive Teilen des Gutleutviertels und des Gallus) und die Innenstadt rund 75 Lieferverkehrszonen, etwa 100 Flächen für E-Scooter-Parkplätze und ca. 165 Flächen für Fahrradbügel und vorgesehen. Begonnen hat die Stadt Frankfurt am Main mit der Einrichtung Anfang März 2024. Ziel ist es, Effizienz und Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, Konflikten entgegenzuwirken und mehr Ordnung im Straßenbild zu schaffen. Mit dieser Zonierung reagiert die Stadt Frankfurt am Main auf die immer vielfältigeren Mobilitätsbedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden, und - daraus resultierend - auf die zunehmenden Verkehre sowie den verkehrsbedingten Belastungen in der Stadt. Die Lieferzonen sind unter anderem notwendig für die Paketzustellung. Als wesentlichem Treiber des Güterwirtschaftsverkehrs wird der Online-Handel nach Jahren zweistelliger Wachstumsraten auch zukünftig mit einem weiteren Wachstum von voraussichtlich etwa 10% im Jahr an Bedeutung gewinnen. Die Konsequenz: Der Lieferverkehr im Kurier-Express-Paketdienst (KEP), der vor allem mit Transporter-Fahrzeugen durchgeführt wird, nimmt voraussichtlich weiter zu. Die Ausweitung der direkten Belieferung von Endkund:innen führt zu einer stärkeren Präsenz von Logistikverkehren - auch in Wohn- und Mischgebieten wie dem Gutleutviertel. Deshalb müssen Lösungen für eine stadtverträgliche Abwicklung des Logistikverkehrs entwickelt werden. Um dem stetig wachsenden Online-Handel und den daraus resultierenden Mengen an Logistikverkehren Rechnung zu tragen, richtet die Stadt Frankfurt Lieferverkehrszonen aufgrund des beschränkten Straßenraums auch auf Kosten von Autoparkplätzen ein. Auch Anwohnerparkplätze (Bewohnerparkplätze) sind öffentliche Parkplätze, die nur zu bestimmten Zeiten für Anwohner:innen (Bewohner:innen) reserviert sind, und in Wohn- und Mischgebieten zum Teil als Lieferverkehrszonen zur Verfügung stehen müssen. Zu b): Bei der Einrichtung von Lieferzonen handelt es sich um straßenverkehrsrechtliche Anordnungen - also um Maßnahmen des Oberbürgermeisters, die als Verwaltungsaufgabe von den Expert:innen der Straßenverkehrsbehörde nach landesgesetzlicher Weisung vorgenommen werden müssen. Die Straßenverkehrsbehörde hat die Lieferzonen mit sehr vielen, wenngleich nicht mit allen Stakeholdern abgestimmt, zumal es nicht die eine Wahrheit, sondern viele verschiedene Meinungen zum "richtigen" Standort gibt. Der Grund für das pragmatische Vorgehen: Behörden müssen mit ihren begrenzten Kapazitäten umgehen und nicht nur kommunizieren, sondern irgendwann auch in die Umsetzung kommen. Und: Fehlt ein wichtiger Standort, oder erweist sich ein anderer als unpassend, lässt sich das bei Bedarf später nachjustieren.

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