Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag Zum 01.08.2022 wurden alle Plätze der Übermittagsbetreuung "Ibella-Club" in Plätze der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) "Coole Kids" unter dem Dach der bereits bestehenden ESB umgewandelt. Das kommunale Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung ist ein wichtiger Baustein der Ganztagsschulentwicklung. Somit stehen an der Karl-von-Ibell-Schule insgesamt 150 verlässliche Betreuungsplätze an fünf Tagen die Woche bis 17 Uhr zur Verfügung. Hinzu kommt eine ganztägige Ferienbetreuung von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr bei maximal 25 Schließtagen jährlich. Eltern haben außerdem die Möglichkeit ihre Kinder für einen der 82 Hortplätze in zwei Horteinrichtungen im Schulbezirk anzumelden. Das Förderprogramm Pakt für den Nachmittag ist ein Programm des Landes Hessen in Kooperation mit der Stadt Frankfurt und ein Format, das allen Kindern ein ganztägiges Angebot von 07.30 Uhr bis 17 Uhr inklusive Ferienbetreuung garantiert. Die Betreuungsgarantie des Paktes für den Nachmittag wird über die jeweilige Schule und den Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote sichergestellt. Darüber hinaus sind die Betreuungsplätze, die ggf. in Horten zur Verfügung stehen, ebenfalls von zentraler Bedeutung zur Sicherstellung der Betreuungsgarantie in Bezirken von Schulen, die den Pakt für den Nachmittag umsetzen. Die räumliche Situation und insbesondere eine fehlende Mensa verhindern zum jetzigen Zeitpunkt die Aufstockung der Gesamtzahl der Ganztags- und Betreuungsplätze am Schulstandort, so dass aus dieser Perspektive die Umsetzung des Pakts für den Nachmittag als derzeit noch nicht umsetzbar eingeschätzt wird. Die Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz besagt, dass für die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag eine Antragsstellung durch die Schulleitung beim Schulträger notwendig ist. Bestandteil des Antrages sind neben dem Ganztagskonzept ein aktueller Beschluss der Schulkonferenz. Dabei sind die Gesamtkonferenz, der Schulelternbeirat und ggf. die Schüler*innenvertretung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ebenfalls zu beteiligen. Der Schulträger kann demgemäß nicht alleine über den Eintritt einer Schule in den Pakt für den Nachmittag entscheiden. Gleichwohl werden die Schule und der Träger der Ganztagsangebote kontinuierlich und intensiv in der weiteren Entwicklung beraten und begleitet. Das äußert sich neben regelmäßigen Gesprächsterminen auch in der Beschaffung neuen, multifunktionalen Mobiliars sowie der derzeitigen gemeinsamen Überarbeitung des Raumnutzungskonzeptes. Hierzu gehören außerdem die Beauftragung und Umsetzung optimierender Baumaßnahmen im Bestand. In Frankfurt am Main wird der Pakt für den Nachmittag i.V.m. dem künftigen Gesamtkonzept der Grundpfeiler für die Umsetzung des angekündigten Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung in Ganztagsgrundschulen sein. Für die Karl-von-Ibell-Schule ist die Umsetzung des Paktes für den Nachmittag dementsprechend ebenfalls erklärte Zielrichtung. Zu
  2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41 Die Räumlichkeiten in der Johannesallee 39-41 der ehemaligen evangelischen Kita entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine Betreuungseinrichtung. Zudem ist das gesamte Gebäude sehr sanierungsbedürftig und steht unter Denkmalschutz. Das Stadtschulamt hatte Kontakt mit der Eigentümerin, Deutsche Wohnen, aufgenommen. Es wurde geprüft, ob es an diesem Standort unter Hinzuziehung weiterer leerstehende Flächen möglich ist, eine neue Betreuungseinrichtung zu errichten. Aufgrund des zu hohen Sanierungsaufwandes ist eine Ertüchtigung der Räume nicht realisierbar. Zu
  3. Zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird Das Stadtschulamt hat mit dem Grünflächenamt Kontakt aufgenommen. Die Flächen auf der Wiese stehen nicht zur Verfügung. Auf dem Grundstück ist eine Spielplatzerweiterung geplant. Zu
  4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule Es sind 2 zusätzliche Container auf dem Gelände der Schule geplant und beauftragt. Die Machbarkeitsstudie wurde im November 2022 vorgestellt. Aktuell werden notwendige Anpassungen vorgenommen. Zu
  5. Neu: (vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen Die Fläche steht nicht für die Erweiterung des KiZ Gotenstraße zur Verfügung. Aktuell werden die Gebäude vom regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) West genutzt. Darüber hinaus dient die Fläche zur Nutzung kurzfristiger Auslagerungsbedarfe aufgrund baulicher Maßnahmen.

Verknüpfte Vorlagen