Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Überprüfung der Signalanlage zeigte sich, dass es bereits heute schon für zu Fuß Gehende mit durchschnittlicher Gehgeschwindigkeit möglich ist, bei Grünbeginn die gesamte Fußgängerfurt über die südliche Taunusanlage in einem Zuge zu queren. Erst wenn man sich bereits auf der hinteren Furt befindet, springt das entsprechende Fußgängersignal von Grün auf Rot. Zu Fuß Gehende, die sich beim Farbwechsel auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die Fußgängerschutzzeit gestartet. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach den RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Signalanlage wird tagsüber mit Signalprogrammen geschaltet, die einen Umlauf von 90 Sekunden beinhalten. Das heißt, dass jeder Verkehrsteilnehmende innerhalb dieser 90 Sekunden einmal eine Grünzeit erhält.