Müllabfuhr in der Walter-vom-Rath-Straße sicherstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1821
Betreff: Müllabfuhr in der Walter-vom-Rath-Straße sicherstellen Dem Magistrat liegen lediglich wenige Beschwerden bezüglich des ruhenden Verkehrs in der Walter-vom-Rath-Straße vor (aus diesem Jahr noch keine). Eine Beschwerde aus dem Jahr 2017 betrifft das Parken im Kurvenbereich. Beschwerden darüber, dass die Mülltonnenentleerung behindert würde, liegen keine vor. Um den freizuhaltenden Kurvenbereich besser zu verdeutlichen, wurden bereits in der Vergangenheit sogenannte "Parkwinkel" auf der Fahrbahn markiert. Aufgrund der geringen Beschwerdelage sieht der Magistrat keinen weiteren Handlungsbedarf.