Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern, Siegener Straße 7, einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST
1817
Betreff: Smart-Markt im
Sossenheimer Ortskern, Siegener Straße 7, einrichten Der Magistrat hat im Jahr 2010 mit Bericht B 577 auf
Verlangen der Stadtverordnetenversammlung folgendes Konzept zur Einrichtung von
Smart-Märkten vorgelegt: "Die Einrichtung eines Smart-Marktes kann
erfolgen, 1. wenn der zuständige Ortsbeirat dies mehrheitlich
beantragt. 2. wenn ein entsprechender Mangel besteht und durch
diesen Smart-Markt die Nahversorgung des entsprechenden Stadtteils wieder
verbessert wird. 3. wenn sichergestellt ist, dass dieses
ausschließlich gemeinnützigen Interessen verpflichtete Einzelhandelskonzept
stets nachrangig zu vorhandenen Angeboten der privaten Wirtschaft erfolgt. 4. wenn eine Partnerschaft mit einem großen
Lebensmittelversorger (z.B. REWE) zustande kommt, damit ein Vollsortiment an
Waren zur Verfügung steht. 5. wenn eine entsprechende Ladenfläche zur Nutzung
vorhanden ist. 6. wenn die erforderliche Investitionsfinanzierung
geklärt ist. Pro Markt werden rd. 250.000 € für die Ladenausstattung und
Erstausstattung mit Waren benötigt. In den von der Werkstatt Frankfurt betriebenen
Smart-Märkten werden neben der Verbesserung der Nahversorgung auch soziale
Aufgaben erfüllt. In diesen Läden arbeiten bislang arbeitslose Frankfurter
Bürgerinnen und Bürger. Eine Teilgruppe erhält mit diesem Projekt eine
langfristige Beschäftigungsperspektive. Eine zweite Gruppe von Beschäftigten
wird im Rahmen dieses Projektes beruflich qualifiziert und so für eine
nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet." Diese Bedingungen werden im Falle der ehemaligen
Schlecker-Filiale in der Siegener Straße in Sossenheim nicht erfüllt:
· Die Überprüfung der
Nachversorgungssituation hat ergeben, dass sich in 400 Meter (Penny) und 550
Meter (Lidl) Entfernung zwei Discounter befinden, die zusammen schon ein sehr
breites Angebot abdecken und eine relativ gute Versorgung gewährleisten
müssten. · Die Größe (240m2) des Ladens
lässt nur ein sehr eingeschränktes Angebot zu. Außerdem ist die Raumsituation
unter dem Aspekt der Arbeitsstättenverordnung kritisch zu beurteilen. Das
Marktleiterbüro mit 7 qm Fläche dient gleichzeitig als Pausen- und Umkleideraum
für die Mitarbeiter. · Darüber hinaus befindet sich
das Ladengeschäft nicht im frequentierten Zentrum, sondern in einer weniger
besuchten Straße. · Eine Partnerschaft mit einem
der großen Lebensmittelversorger wird aus den erwähnten Gründen nicht zustande
kommen, weil für ein Vollsortiment der nötige Raum fehlt. · Die im Konzept der
Smart-Märkte zwingend vorgesehenen sozialen Aufgaben (Eingliederung und
Qualifizierung von Arbeitslosen) können unter den gegebenen ungünstigen
Raumbedingungen ebenfalls nicht erfüllt werden. · Darüber hinaus stehen die für
die Ladenausstattung und die Erstausstattung mit Waren notwendigen Mittel nicht
zur Verfügung.
Der Magistrat kann aus diesen
Gründen dem Wunsch des Ortsbeirates nach Einrichtung eines Smart-Marktes nicht
nachkommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1384