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Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern, Siegener Straße 7, einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1817 Betreff: Smart-Markt im Sossenheimer Ortskern, Siegener Straße 7, einrichten Der Magistrat hat im Jahr 2010 mit Bericht B 577 auf Verlangen der Stadtverordnetenversammlung folgendes Konzept zur Einrichtung von Smart-Märkten vorgelegt: "Die Einrichtung eines Smart-Marktes kann erfolgen, 1. wenn der zuständige Ortsbeirat dies mehrheitlich beantragt. 2. wenn ein entsprechender Mangel besteht und durch diesen Smart-Markt die Nahversorgung des entsprechenden Stadtteils wieder verbessert wird. 3. wenn sichergestellt ist, dass dieses ausschließlich gemeinnützigen Interessen verpflichtete Einzelhandelskonzept stets nachrangig zu vorhandenen Angeboten der privaten Wirtschaft erfolgt. 4. wenn eine Partnerschaft mit einem großen Lebensmittelversorger (z.B. REWE) zustande kommt, damit ein Vollsortiment an Waren zur Verfügung steht. 5. wenn eine entsprechende Ladenfläche zur Nutzung vorhanden ist. 6. wenn die erforderliche Investitionsfinanzierung geklärt ist. Pro Markt werden rd. 250.000 € für die Ladenausstattung und Erstausstattung mit Waren benötigt. In den von der Werkstatt Frankfurt betriebenen Smart-Märkten werden neben der Verbesserung der Nahversorgung auch soziale Aufgaben erfüllt. In diesen Läden arbeiten bislang arbeitslose Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Eine Teilgruppe erhält mit diesem Projekt eine langfristige Beschäftigungsperspektive. Eine zweite Gruppe von Beschäftigten wird im Rahmen dieses Projektes beruflich qualifiziert und so für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet." Diese Bedingungen werden im Falle der ehemaligen Schlecker-Filiale in der Siegener Straße in Sossenheim nicht erfüllt: · Die Überprüfung der Nachversorgungssituation hat ergeben, dass sich in 400 Meter (Penny) und 550 Meter (Lidl) Entfernung zwei Discounter befinden, die zusammen schon ein sehr breites Angebot abdecken und eine relativ gute Versorgung gewährleisten müssten. · Die Größe (240m2) des Ladens lässt nur ein sehr eingeschränktes Angebot zu. Außerdem ist die Raumsituation unter dem Aspekt der Arbeitsstättenverordnung kritisch zu beurteilen. Das Marktleiterbüro mit 7 qm Fläche dient gleichzeitig als Pausen- und Umkleideraum für die Mitarbeiter. · Darüber hinaus befindet sich das Ladengeschäft nicht im frequentierten Zentrum, sondern in einer weniger besuchten Straße. · Eine Partnerschaft mit einem der großen Lebensmittelversorger wird aus den erwähnten Gründen nicht zustande kommen, weil für ein Vollsortiment der nötige Raum fehlt. · Die im Konzept der Smart-Märkte zwingend vorgesehenen sozialen Aufgaben (Eingliederung und Qualifizierung von Arbeitslosen) können unter den gegebenen ungünstigen Raumbedingungen ebenfalls nicht erfüllt werden. · Darüber hinaus stehen die für die Ladenausstattung und die Erstausstattung mit Waren notwendigen Mittel nicht zur Verfügung. Der Magistrat kann aus diesen Gründen dem Wunsch des Ortsbeirates nach Einrichtung eines Smart-Marktes nicht nachkommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1384

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