Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu Ziff.
- : Das Thema Stellplätze war bisher noch nicht Bestandteil der Bauberatung. Die Stellplätze für das Neubauvorhaben sind jedoch gemäß aktueller Stellplatzsatzung nachzuweisen. Notwendige bestehende Stellplätze müssen im Rahmen des Neubauvorhabens wiederhergestellt werden. Zu Ziff. 2.: Die Organisation der Baustellenlogistik liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Die Andienung der Baustelle, mögliche Optionen der Verkehrsführungen sowie die Baustellenabsicherung werden im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens in Abstimmung mit dem Bauherrn, Verkehrsabsicherung, Baustellenkoordinierung und ggf. anderen Ämtern entsprechend vorbereitet und später in der verkehrsrechtlichen Anordnung fixiert. Zu Ziff. 3.: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Tempo 30-Zone 3.
- Diese wird durch die Nibelungenallee, die Eckenheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße und die Glauburgstraße begrenzt. Eine Umgestaltung des Straßenraums hinsichtlich Radverkehrsanlagen ist daher nicht vorgesehen. Zu Ziff. 4. und 5.: Der Magistrat verweist auf die Stellungnahmen ST 1956/2017 und ST 829/2020. Eine eigene Planung zur Umgestaltung des genannten Abschnittes wird durch den Magistrat derzeit nicht betrieben. Sofern Straßendecken und Seitenräume aufgrund der Baumaßnahmen beschädigt werden, sind diese in Abstimmung mit dem Magistrat durch die Bauherrschaft bestandsnah wiederherzustellen. Zu Ziff. 6.: Der Magistrat wird im Rahmen der Bauberatung des Baugenehmigungsverfahrens auf eine klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünung achten. Grundsätzlich besteht für private Bauherren die Möglichkeit, Fördermittel über das Programm "Frankfurt frischt auf" zu beantragen.