Mögliche baurechtliche Verstöße/Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78
Stellungnahme des Magistrats
Hinsichtlich der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 78 steht der Magistrat in Kontakt mit der Mietergemeinschaft. Gegenstand der Beanstandungen sind das Baugerüst, Modernisierungsmieterhöhungen sowie Regelmieterhöhungen. Diese Punkte sind nach Auffassung des Magistrats zivilrechtlich zu beanstanden. Daher wurde den Mieterinnen und Mietern empfohlen, zivilrechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten und sich dazu weitergehend durch Mietervereine beziehungsweise Anwaltskanzleien beraten und nach außen vertreten zu lassen. Hinsichtlich des Baugerüsts hat der Magistrat zunächst bauaufsichtliche Verwaltungsmaßnahmen zur Beseitigung desselben eingeleitet. Aufgrund eines lediglich formellen Rechtsverstoßes war die Beseitigung des Gerüsts letztendlich jedoch nicht durchzusetzen. Auch besteht baurechtlich keine Möglichkeit, auf den Zeitraum eines auf privater Fläche ordnungsgemäß aufgestellten Baugerüsts Einfluss zu nehmen. Im westlichen Teilbereich des Stadtbezirks 201, in dem sich die Liegenschaft befindet, wird nach den Ergebnissen einer Indikatorenanalyse, die im Rahmen der Aufstellung der Erhaltungssatzungen durchgeführt wurde, nicht die Voraussetzungen für die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung erfüllt. Die Erweiterung der Satzungen wird in der zukünftigen Überprüfung noch einmal berücksichtigt.