Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2016, ST 1810 Betreff: Beleuchtung vom Eingangsbereich des Sportplatzes der
Sportanlage Seckbach-Süd, Hochstädter Straße 22a, zur Kunstrasenanlage Vorläufige Stellungnahme: Das zuständige Fachamt ermittelt dieser Tage die
Kosten für die Beleuchtung des in Rede stehenden Wegebereichs auf der
Sportanlage Seckbacher Landstraße. Sobald eine Aussage zu den Kosten vorliegt, kann
über die Realisierung des Wunsches entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2016, OM 517