Verhinderung des verbotswidrigen Parkens in der Straße Zum Gipelhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Fläche vor den Einfahrten Zum Gipelhof 5 und Zum Gipelhof 7 sind mit einem abgesenkten Bordstein und Rolltoren vor den Zufahrten versehen. Damit sind die Einfahrten deutlich als solche erkennbar. Dennoch kann die Einfahrt durch Parkwinkel verdeutlicht werden. Um ein weiteres Falschparken zu verhindern, kann die Fläche neben den Einfahrten durch Radbügel abgesichert werden. Demnach kann der Forderung entsprochen werden.