Fahrradweg Ginnheimer Landstraße/Ecke Füllerstraße - deutlicher markieren
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung kann teilweise entsprochen werden. Die nördliche Parkplatzmarkierung wird um fünf Meter nach Süden verlegt. Um die Sichtbeziehungen zwischen dem aus Süden kommenden Radverkehr und der von rechts kommenden Verkehre zu verbessern, werden vor dem Haus der Ginnheimer Landstraße 204 sowohl auf der Seite der Ginnheimer Landstraße als auch in Richtung Kreuzungsbereich zusätzlich Radbügel aufgestellt (siehe Plan). Der Einrichtung einer Radverkehrsanlage kann aufgrund der Tempo 30-Zone nicht entsprochen werden. Vor der Einmündung Füllerstraße werden Haifischzähne (VZ 342 StVO) markiert. Mit den Haifischzähnen wird den Radfahrenden die Wartepflicht gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen aus der Füllerstraße verdeutlicht. Darüber hinaus werden ebenfalls Haifischzähne in der Füllerstraße angebracht, Radbügel aufgestellt sowie ein Radpiktogramm im Kurvenbereich angebracht (siehe Plan). Hiermit wird ein "Schneiden" der Kurve verhindert und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmender erhöht.