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Aushängeschild Katharinenkreisel?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Katharinenkreisel ist ein wichtiger Verkehrsknoten im städtischen Netz und dient als Anbindung der BAB 648 (Anschlussstelle Katharinenkreisel) an die Ludwig-Landmann-Straße, Voltastraße (City West), Am Römerhof (Rebstockquartier und Kuhwald) sowie Theodor-Heuss-Allee. Im Rahmen der Arbeiten für das integrierte Verkehrsleitsystem West (IVLS) wurden am Katharinenkreisel dynamische Verkehrsschilder aufgestellt und Ummarkierungen der Fahrstreifen vorgenommen. In Nord-Süd-Richtung queren die Gleise der Straßenbahn zum Rebstock den Katharinenkreisel. Die Straßenbahn wird signaltechnisch priorisiert. Die bestehenden Fuß- und Radwege rund um den Kreisel entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Die BAB 648 gilt als bedeutendster Zubringer in die Frankfurter Innenstadt sowie zum Messegelände und wird in Form eines Brückenbauwerks (Fly-Over) über den Katharinenkreisel geführt. Die formale Zuständigkeit für die Autobahn liegt bei der Niederlassung West der Autobahn GmbH. In den Verkehrsspitzenzeiten ist die Leistungsfähigkeit des Knotens erschöpft und es bilden sich Staus in der Zufahrt zum Kreisel aus Richtung Autobahn. Aufgrund der bestehenden verkehrlichen Randbedingungen ist ein Verzicht auf den bestehenden Fly-Over derzeit nicht realistisch. Aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht ist es durchaus sinnvoll, der Anschlussstelle Katharinenkreisel als Übergang von der Autobahn A 648 zum Stadtstraßennetz besondere gestalterische Aufmerksamkeit zu widmen, um dem Kraftfahrzeugverkehr den Übergang deutlich zu machen und den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes eine anforderungsgerechte und sichere Verkehrsanlage zu bieten. Dazu gab es bereits erste Überlegungen, den Fuß- und Radverkehr durch die Mitte des Kreisels - parallel zu den Gleisen - zu führen. Zudem wurde bereits vor mehreren Jahren die Begrünung der Kreiselinnenflächen erneuert, mit Staudenpflanzungen aufgewertet und Rasengleise angelegt. Der Magistrat bedauert, aufgrund konkurrierender Maßnahmen derzeit keine detaillierte (Leistungsfähigkeits-) Betrachtung sowie grundlegende Umgestaltung des Kreisels in Aussicht stellen zu können.