Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird mit der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger:innen der Stadt Frankfurt am Main Kontakt aufnehmen und entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Lösungen, wie zum Beispiel die Einrichtung von E-Scooter-Parkplätzen, in deren Umkreis im Radius von 100 Metern die Miete nicht mehr beendet werden kann oder die Einrichtung von Sperrzonen, werden, soweit erforderlich, verkehrsrechtlich angeordnet und umgesetzt. Für eine schnelle Kommunikation der Maßnahmen an die E-Scooter-Anbieter wird die vorhandene Curbside-Management-Software genutzt. Generell ist zu sagen, dass die Zulassung der E-Scooter mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesverkehrsministerium erfolgte und im gesamten Bundesgebiet gilt. Nach § 11 Absatz 5 eKFV sind E-Scooter beim Abstellen wie Fahrräder zu behandeln, dadurch ist das Abstellen auf dem Gehweg zulässig. Allerdings unterliegen auch Nutzer:innen von E-Scootern den Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr (§ 1 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), weshalb diese nicht so abgestellt werden dürfen, dass es zu einer unverhältnismäßigen Behinderung kommt. E-Scooter, welche mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindernd und somit ordnungswidrig abgestellt werden, sei es durch die Verleih-Firmen oder die Nutzer:innen, werden bei entsprechender Wahrnehmung und Würdigung der Gesamtumstände von den Bediensteten der Städtischen Verkehrspolizei im Rahmen der Streifentätigkeit zur Seite gestellt und der Parkverstoß angezeigt. Ferner werden den Verleihanbietern die Kosten für die Umstellungsmaßnahme auferlegt. Bei der Städtischen Verkehrspolizei eingehende Hinweise zu behindernd abgestellten E-Scootern werden grundsätzlich an die Anbieter anonymisiert mit der Aufforderung zur Beseitigung weitergeleitet. Das gewerbsmäßige Abstellen von E-Scootern stellt, so die Rechtsprechung, eine Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher auch die Konsequenz gezogen und Sondernutzungserlaubnisse ausgestellt, um mit den Auflagen regulierend eingreifen zu können. Damit konnte beispielsweise die Anzahl der E-Scooter limitiert werden und es gibt die Möglichkeit, mit Einrichtung von besonderen Abstellflächen für E-Scootern das Abstellen in deren Umkreis zu untersagen. Von diesen Abstellflächen sind bereits einige in der Innenstadt ausgewiesen, weitere werden folgen. Zudem besteht die Möglichkeit über die "Falschparker-App" von Nivel Regulator (kostenlos in jedem App-Store erhältlich) verbotswidrig abgestellte E-Scooter zu melden. Die Leihanbieter werden sich dann um die Beseitigung bemühen.