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Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Bewirtschaftung und Besiedlungen der Gewässerauen, gerade in den Ortslagen, beeinträchtigen die Fließgewässer und ihren Geschiebehaushalt (Kiese, Sande, Feinsediment). Der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerrandstreifen ist nicht vorhanden, das Gewässer hat keinen Entwicklungskorridor. Hinsichtlich des ökologischen Zustandes ist die Gewässerstruktur und das damit verbundene Abflussverhalten eines Gewässers von zentraler Bedeutung. Die Durchgängigkeit eines Fließgewässers für die aquatische Fauna wird generell von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert. Hierbei kommt dem Geschiebehaushalt eine besondere Bedeutung zu. Im Bereich der Brücke Deuil-La-Barre-Straße hat der Magistrat festgestellt, dass sich das Sediment nach jedem größeren Regenereignis verlagert. Mittlerweile befindet sich die Kiesbank nicht mehr vor der Brücke Deuil-La-Barre-Straße sondern dahinter. Sie stellt also keine Gefahr bei Hochwasser dar, da sie mit der nächsten Welle weiter in den Unterlauf gespült wird. Das Entfernen des Geschiebes ist hier nicht notwendig. Flüsse benötigen während Katastrophenereignissen Raum für den Wasserrückhalt, aber auch für die bei Hochwässern entstehenden Laufverlagerungen, Verbreiterungen und der Veränderungen der Gewässerstruktur. Daraus ergibt sich ein struktureller Raumbedarf entlang der Fließgewässer, innerhalb dessen bauliche Nutzungen bei Extremereignissen stark gefährdet sind. Dies muss in Wechselwirkung mit langfristigen Veränderungen wie Erosionen des Flussbetts gesehen werden. Der Magistrat erarbeitet zurzeit ein Konzept durch kleinräumige Maßnahmen im und am Fließgewässer die Hochwassersituation etwas zu entschärfen. Dazu zählt auch den Querschnitt im Bereich so zu verändern, dass es zu keinen Verlandungen im Brückenbereich mehr kommt.

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