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Abrissarbeiten Rheinstraße 23-25

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1805 Betreff: Abrissarbeiten Rheinstraße 23-25 Zu 1. Ein vom Magistrat verlangtes Lärmschutzkonzept wurde Bestandteil der am 14.07.2016 erteilten Abbruchgenehmigung. Mit der Genehmigung wurde zudem ein detailliertes Abbruchkonzept gefordert, welches mit Beginn der Abbrucharbeiten vorzulegen war. In dem Konzept war insbesondere das Thema der Abbruchstatik im Hinblick auf den unmittelbar angrenzenden Gebäudebestand zu behandeln. Des Weiteren wurde, wie üblich, unter anderem auf die ordnungsgemäße Entsorgung der Abbruchmaterialien und den Schutz des Grundwassers hingewiesen. Baubeginn für die Abbrucharbeiten war der 08.08.2016, so dass wesentliche Teile der Abbrucharbeiten noch während der bis zum 26.08.2016 währenden Sommerferien durchgeführt werden konnten. Zu 2. Im Rahmen der Baukontrolle wurde die Bauleitung um die Verstärkung der Bewässerung während der Abbrucharbeiten (Staubschutz) und die Erhöhung des Bauzaunes (Schutzzaunes) im Zugangsbereich eines angrenzenden Gebäudes gebeten. Die Kontrolle umfasste folglich auch die nachgefragten Punkte. Des Weiteren wurde veranlasst, den Bauzaun mit einer Plane zu behängen, um das Durchfallen von Schmutzpartikeln zu verhindern. Neben der üblichen Baukontrolle fand auch eine Lärmmessung statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 31.10.2016, V 232

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