Abrissarbeiten Rheinstraße 23-25
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1805
Betreff: Abrissarbeiten
Rheinstraße 23-25 Zu 1. Ein vom Magistrat verlangtes Lärmschutzkonzept wurde
Bestandteil der am 14.07.2016 erteilten Abbruchgenehmigung. Mit der Genehmigung
wurde zudem ein detailliertes Abbruchkonzept gefordert, welches mit Beginn der
Abbrucharbeiten vorzulegen war. In dem Konzept war insbesondere das Thema der
Abbruchstatik im Hinblick auf den unmittelbar angrenzenden Gebäudebestand zu
behandeln. Des Weiteren
wurde, wie üblich, unter anderem auf die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abbruchmaterialien und den Schutz des Grundwassers hingewiesen. Baubeginn für die Abbrucharbeiten
war der 08.08.2016, so dass wesentliche Teile der Abbrucharbeiten noch während
der bis zum 26.08.2016 währenden Sommerferien durchgeführt werden konnten.
Zu 2. Im Rahmen der Baukontrolle wurde die Bauleitung um
die Verstärkung der Bewässerung während der Abbrucharbeiten (Staubschutz) und
die Erhöhung des Bauzaunes (Schutzzaunes) im Zugangsbereich eines angrenzenden
Gebäudes gebeten. Die Kontrolle umfasste folglich auch die nachgefragten
Punkte. Des Weiteren wurde veranlasst, den Bauzaun mit einer Plane zu behängen,
um das Durchfallen von Schmutzpartikeln zu verhindern. Neben der üblichen
Baukontrolle fand auch eine Lärmmessung statt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 31.10.2016, V 232