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Aufforstung neuer Rebstockpark/Beseitigung von Verletzungsgefahren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Flächen überprüft und wird da, wo erforderlich, geeignete Maßnahmen ergreifen. Höhenunterschiede, Differenzen und Kanten auf Gehwegen von etwa 2 cm stellen keine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr dar, mit diesen Höhenunterschieden muss eine Fußgänger:in im Allgemeinen rechnen. Die Stahlkante dient der Wegeführung bzw. - Begrenzung und ist einbetoniert. Im Bereich des Kinderspielplatzes sind die Anforderungen an den Unfallschutz erhöht, die Flächen werden kurzfristig bearbeitet.

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