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Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1799

Betreff: Entwicklung der Feinstaubbelastung an den Messstationen des Nordends (Friedberger Landstraße und Höhenstraße) Die verkehrsnahe Luftmessstation an der Friedberger Landstraße bildet den lufthygienischen Belastungsschwerpunkt in Frankfurt am Main ab. In der Höhenstraße befindet sich keine kontinuierlich arbeitende Luftmessstation, sondern eine Messstelle für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK sind eine Stoffgruppe organischer Verbindungen, welche in der bodennahen Atmosphäre wirken und teilweise als krebserregend eingestuft sind. Immissionsgrenzwerte zu PAK gibt es keine, für die Leitkomponente Benzo(a)pyren existiert jedoch ein Zielwert in Höhe von 1 ng/m3, welcher an der Höhenstraße nach Angaben des Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie seit 2001 unterschritten wird. Dieses Probenahmeverfahren ist jedoch nicht mit den kontinuierlichen Messungen von Feinstaub PM10 zu verwechseln, Feinstaubmesswerte stehen in der Höhenstraße nicht zur Verfügung. Das Feinstaub-Belastungsniveau der Höhenstraße ist jedoch mit dem der Friedberger Landstraße vergleichbar. Hinsichtlich Feinstaub hat sich an der verkehrsnahen Luftmessstation Friedberger Landstraße ein sukzessiver Rückgang der Belastung eingestellt. Der Grenzwert für Feinstaub PM10 im Jahresmittel beträgt 40 μg/m3. Dieser wird an der Friedberger Landstraße deutlich unterschritten. Ein weiterer Grenzwert für das PM10 Tagesmittel, welches an höchstens 35 Kalendertagen die maximale Tageskonzentration von 50 μg/m3 überschreiten darf, wurde seit 2011 nicht mehr überschritten. Für 2015 können aufgrund des noch unvollendeten Jahres keine Jahresmittelwerte angegeben werden. Mit Stand 10.11.2015 gab es an der Friedberger Landstraße 18 Überschreitungstage des Tagesmittels PM10, es kann also auch in 2015 von der Einhaltung des Grenzwerts ausgegangen werden. Bei Betrachtung der Monate Januar bis Oktober 2015 ergäbe sich bisher ein Mittelwert von 24,6 μg/m3. Aufgrund steigender Häufigkeit von austauscharmen Wetterlagen in den Wintermonaten ist davon auszugehen, dass der endgültige Jahresmittelwert 2015 etwas höher ausfallen und sich in der Größenordnung der Vorjahre (2014: 25,9 μg/m3, 2013: 26,0 μg/m3) bewegen wird. Eine solche Wetterlage lag etwa Mitte Oktober bis Anfang November 2015 vor, sodass es in dieser Zeit zu erhöhten Feinstaubkonzentrationen und entsprechender Anhäufung von Überschreitungstagen des Tagesmittelgrenzwerts gekommen ist. Die beiden nachfolgenden Grafiken verdeutlichen die Entwicklung der PM10-Belastung seit dem Jahr 2000 an den Frankfurter Luftmessstationen. Datengrundlage zu diesen und den oben genannten Messwerten sind Erhebungen des für Luftmessungen zuständigen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG). INDEX Eine neue Quellenanalyse der Feinstaubbelastung gibt es nicht. Feinstaub ist ein Luftschadstoff, welcher weniger stark von lokalen Ereignissen beeinflusst ist. Entsprechend hoch ist der Anteil des Ferntransports an der Immissionsbelastung. Als Ferntransport wird der Teil des Feinstaubes bezeichnet, welcher seinen Ursprung viele Hundert Kilometer entfernt haben kann. Ausschlaggebend sind hier lufthygienische Messungen fern von Emittenten, wie auf dem kleinen Feldberg oder an der hessischen Waldluftmessstation bei Witzenhausen. An Verkehrsschwerpunkten, wie etwa an der Friedberger Landstraße, wurde der Anteil des Ferntransports auf verhältnismäßig hohe 40 % berechnet. 20 % der Feinstaubbelastung werden durch den lokalen Verkehr im Bereich der Messstation verursacht. Die "stadtgemachte" Zusatzbelastung Frankfurts an der Friedberger Landstraße stellt die restlichen 40 %. Diese werden nach Modellberechnungen zu 2 % der Industrie, zu 5 % den Gebäudeheizungen und zu 14 % dem allgemeinen Verkehrsaufkommens in Frankfurt zugeschrieben. Die restlichen 19 % werden im Modellansatz durch unbekannte Quellen hervorgerufen, da das Modell Verursacher, die nicht der Emissionserklärungspflicht unterliegen ("kleine" Gebäudeheizungen, Landwirtschaft etc.), nicht berücksichtigen kann. Diese Angaben sind der

  1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, zu entnehmen. Der Magistrat rechnet mit einer Aktualisierung der Quellenanalyse in der

  2. Fortschreibung des Frankfurter Luftreinhalteplans, welcher derzeit durch das hessische Umweltministerium vorbereitet wird. Während die Jahresmittelwerte sich an den verschiedenen Messstationstypen in Frankfurt am Main aufgrund der hohen Grundbelastung weniger stark unterscheiden, wird die Differenz in der Anzahl der Überschreitungstage des PM10-Tagesmittels umso deutlicher. Bei austauscharmen Wetterlagen (Inversionen) reichern sich die Luftschadstoffe gerade in geschlossenen bebauten Straßenschluchten an und verdünnen sich nur unzureichend. An Stellen wie der Friedberger Landstraße besteht bei ausreichender Anzahl solcher Wetterlagen nach wie vor die Möglichkeit der Grenzwertüberschreitung, auch wenn diese aufgrund zurückgehender Durchschnittskonzentrationen zunehmend unwahrscheinlicher wird. Die Umweltzone hat zu der positiven Entwicklung beigetragen. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Umweltzone anhand von Messwerten ist aufgrund der meteorologischen Schwankungen, fehlender vergleichender Parameter sowie dem hohem Ferntransportanteil nicht möglich. Die Umweltzone hat aber dazu beigetragen, vorzeitig (gegenüber dem Bundesdurchschnitt) den Anteil an Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfilter zu erhöhen, da stärker emittierende Fahrzeuge ohne Filter sukzessive von der Einfahrt in die Umweltzone ausgeschlossen worden sind. Anhand der fortlaufenden Entwicklung der Plakettenstatistik hin zu mehr Fahrzeugen mit grüner Plakette und Partikelfilter konnten die Emissionen einer besonders gesundheitsschädlichen Komponente des Feinstaubes, nämlich der Dieselrußpartikel, gesenkt werden. Inzwischen jedoch sinkt der Nutzen der Umweltzone, da ihre beschleunigende Wirkung auf die Erneuerung und Marktdurchdringung der Fahrzeugflotte zunehmend abgeschlossen ist - es gibt altersbedingt nicht mehr viele Fahrzeuge, die von der Umweltzone ausgeschlossen wären. 93,2 % der in Frankfurt zugelassenen Fahrzeuge fahren zum 01.01.2015 mit grüner Plakette. In der Gruppe der Personenkraftwagen fahren 93,8 % "grün", in der Gruppe der leichten Nutzfahrzeuge sind es 83,9 %. Weitere Informationen zur Umweltzone sind auch in einem Bericht des Magistrats vom Juni 2013 unter http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/luftqualitaet_umweltzone_2012.pdf zu finden. Ein aktueller Bericht über die lufthygienische Entwicklung in Frankfurt wird voraussichtlich in den kommenden Wochen online gestellt.