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Schwarzwaldstraße erneuern - Parkraum erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.219, § 4424 (NR 895/2019,) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main werden Radverkehrsanlagen in der Regel mindestens 2,30 Meter breit dimensioniert. Diese bedarfsgerechte Dimensionierung der Radverkehrsanlagen kommt insbesondere bei Straßen zum Tragen, die grundsaniert werden und deren Querschnittsaufteilung umgestaltet wird. Die vorgelegte Planung zur Schwarzwaldstraße, die als konkrete Maßnahme an Hauptverkehrsstraßen im genannten Beschluss benannt wird, sieht im Zuge einer grundhaften Erneuerung eine Umgestaltung der Querschnittsaufteilung vor, die neben bedarfsgerechten Radverkehrsanlagen auch eine bessere Abwicklung des schienengebundenen ÖPNV sowie ausreichend dimensionierte Gehwege berücksichtigt. Durch die beschlossene Planung ergeben sich erhebliche Sicherheitsvorteile durch bessere Sichtverhältnisse beim Ein- und Ausparken. Bei einer Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn ist eine Parkanordnung in Längsrichtung immer sicherer und somit besser geeignet als Schräg- oder Senkrechtparken. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gemeinsam mit der Mainova AG in der Schwarzwaldstraße ein Pilotprojekt gegen falsch parkende "Senkrechrechtparker" gestartet hat. In den Jahren 2017 bis 2020 gab es in der Schwarzwaldstraße 106 Störungen im Schienenverkehr, da Kraftfahrzeuge in Kopfparklücken zu weit auf der Straße und somit im Bereich der Straßenbahnen standen. Entsprechend kam es zu Verspätungen, Störungen und einem hohen Zeitverlust, da die Fahrzeuge oftmals abgeschleppt werden müssen. Der angesprochene Abschnitt der Schwarzwaldstraße liegt im bestehenden Bewohnerparkgebiet 36, das zukünftig auf das monetäre bewirtschaftete Parken umgestellt wird. Zu den Bewirtschaftungszeiten ist dann kostenloses Parken nicht mehr möglich, Bewohner:innen mit einem gültigen Parkausweis können ihr Fahrzeug ohne ein kostenpflichtiges Parkticket abstellen. Der Magistrat geht davon aus, dass diese Regelung die Anzahl der nicht ortsansässigen Dauerparkenden signifikant verringern wird. Der Magistrat entspricht aus den angeführten Gründen nicht der Anregung. Ein verringertes Stellplatzangebotes entspricht zudem auch dem grundsätzlichen Ziel, eine stärkere umweltfreundliche Mobilität zu fördern, um zu einer zukunftsfähigen Mobilitätsvielfalt zu gelangen.

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