Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1791
Betreff: Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren Der Neubau und der Ausbau von Schienenwegen unterliegen u. a. den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), hier der Verkehrslärmschutzverordnung. Diese Verordnung nennt Immissionsrichtwerte im Sinne von Lärmobergrenzen, die eingehalten werden müssen. Anforderungen an den Schutz vor Lärm wurden im Planverfahren zum Ausbau des Eisenbahnknotenpunktes "Sportfeld" getroffen und werden durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Die Deutsche Bahn AG hat bereits auf die Anregungen der Bürger in den öffentlichen Terminen und Gesprächen mit der Stadtverwaltung reagiert und untersucht die Möglichkeiten, durch abschnittsweises Bauen und den Einsatz mobiler Schallschutzwände die Belastungen auch schon während der Bauzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken.