Belastung der Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST
1791
Betreff: Belastung der
Anwohner durch neue Bahnlinie zum Flughafen während der Bauphase reduzieren
Der Neubau und der Ausbau von Schienenwegen
unterliegen u. a. den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG), hier der Verkehrslärmschutzverordnung. Diese Verordnung nennt Immissionsrichtwerte im
Sinne von Lärmobergrenzen, die eingehalten werden müssen. Anforderungen an den Schutz vor Lärm wurden im
Planverfahren zum Ausbau des Eisenbahnknotenpunktes "Sportfeld" getroffen und
werden durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht. Die Deutsche Bahn AG hat bereits auf die Anregungen
der Bürger in den öffentlichen Terminen und Gesprächen mit der Stadtverwaltung
reagiert und untersucht die Möglichkeiten, durch abschnittsweises Bauen und den
Einsatz mobiler Schallschutzwände die Belastungen auch schon während der
Bauzeit auf ein Mindestmaß zu beschränken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2012, OM 1452