Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 178
Betreff: Baustellenverkehr über den Harheimer Stadtweg für den Ausbau der Bahnlinie Bad Vilbel - Frankfurt-West Es ist richtig, dass der Harheimer Stadtweg einen Bestandteil des Baulogistikkonzeptes darstellt. Der Auftragnehmer der DB Netz AG ist verpflichtet, vor der Nutzung des Weges eine "verkehrsrechtliche Anordnung" bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Auf Grund der Komplexität der Situation im Bereich Harheimer Stadtweg/ Niddabrücke wird sich die DB vor Beantragung mit dem Ortsbeirat abstimmen.