Halbseitiges oder versetztes Parken in der Atzelbergstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei Anordnung von halbseitigem Gehwegparken würde eine Restgehwegbreite von circa 1,00 Meter verbleiben. Diese ist nicht ausreichend, um einen unbehinderten Verkehr von zu Fuß Gehenden, insbesondere im Begegnungsverkehr oder mit Kinderwagen und Rollstühlen, zu gewährleisten. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.