Kreuzungsbereich Im Trieb/Zeuläckerstraße/Hochstädter Straße entschärfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Magistrat hat sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft und festgestellt, dass sich die Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet unterscheiden. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Straßenbereich beträgt 30 km/h. Die Sichtverhältnisse im südlichen Straßenverlauf der Straße Im Trieb hinter den parkenden Fahrzeugen ist mit bis zu 15 Metern ausreichend. Daher ist es den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in den Querverkehr einzureihen. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht entsprechen. Zu
- Eine Beschilderung, die das Ende Haltverbotszone anzeigt, ist nicht vorgesehen. Gemäß Straßenverkehrsordnung endet die Haltverbotszone an der nächsten Einmündung, hier also im Einmündungsbereich Im Trieb/ Zeuläckerstraße.