Hundeauslauf
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1782
Betreff: Hundeauslauf Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind generell nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark, im dicht besiedelten Bockenheim. Die Fritz-von-Unruh-Anlage liegt hingegen in Ortsrandlage in unmittelbarer Nähe des GrünGürtels, so dass Hunde in diesem Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, in der Fritz-von-Unruh-Anlage eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen.