Hundeauslauf
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1782 Betreff: Hundeauslauf Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind generell
nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark, im dicht
besiedelten Bockenheim. Die Fritz-von-Unruh-Anlage liegt hingegen in
Ortsrandlage in unmittelbarer Nähe des GrünGürtels, so dass Hunde in diesem
Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, in
der Fritz-von-Unruh-Anlage eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.06.2019, V
1303