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Hundeauslauf

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1782 Betreff: Hundeauslauf Hundeauslaufflächen im Frankfurter Stadtgebiet sind generell nicht eingezäunt. Hiervon gibt es nur eine Ausnahme im Grüneburgpark, im dicht besiedelten Bockenheim. Die Fritz-von-Unruh-Anlage liegt hingegen in Ortsrandlage in unmittelbarer Nähe des GrünGürtels, so dass Hunde in diesem Bereich ausreichend Bewegungsfläche haben. Der Magistrat sieht daher nicht die Notwendigkeit, in der Fritz-von-Unruh-Anlage eine Freifläche für Hundeauslauf zu schaffen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1303

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