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Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST 1782 Betreff: Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Zu 1. und 3.: Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen wird im gesamten Stadtgebiet sukzessive auf Grundlage einer Prioritätenliste vorangetrieben. Planungen für den Bereich zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach befinden sich in der Vorbereitung. Im Zuge der Planung erfolgen die bedarfsgerechte Ausstattung der Haltestelle sowie eine Anpassung des öffentlichen Straßenraumes nach den aktuellen Standards. Der barrierefreie Ausbau - insbesondere von Straßenbahnhaltestellen - braucht eine mehrjährige Planungs- und Bauzeit. Daher ist kurzfristig kein barrierefreier Ausbau möglich. Infolgedessen müssen auch in den Haushalt 2018 keine Mittel eingestellt werden. Grundsätzlich stehen für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Anteil Stadt) in der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.006701, Mittel im Haushalt zur Verfügung. Zu 2. und 3.: Die Gleisanlagen befinden sich - mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad - in einem guten Zustand. Sie wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Inwiefern eine grundlegende Umgestaltung des Straßenabschnitts möglich ist, wird in Abstimmung mit der Haltestellenplanung geprüft. Zu 4.: Aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten, sind der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen in diesem Bereich sehr enge Grenzen gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 19.01.2018, EA 20