Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2018, ST
1782
Betreff: Umgestaltung der
östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und
Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Zu 1. und 3.: Der barrierefreie Ausbau von
Straßenbahnhaltestellen wird im gesamten Stadtgebiet sukzessive auf
Grundlage einer Prioritätenliste vorangetrieben. Planungen für den Bereich
zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze
Frankfurt/Offenbach befinden sich in der Vorbereitung. Im Zuge der Planung
erfolgen die bedarfsgerechte Ausstattung der Haltestelle sowie eine
Anpassung des öffentlichen Straßenraumes nach den aktuellen Standards. Der barrierefreie Ausbau - insbesondere von
Straßenbahnhaltestellen - braucht eine mehrjährige Planungs- und Bauzeit.
Daher ist kurzfristig kein barrierefreier Ausbau möglich. Infolgedessen müssen
auch in den Haushalt 2018 keine Mittel eingestellt werden. Grundsätzlich stehen
für den barrierefreien Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Anteil Stadt) in der
Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.006701, Mittel im Haushalt zur
Verfügung. Zu 2. und 3.: Die Gleisanlagen befinden sich - mit
Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad - in einem guten
Zustand. Sie wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten
Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert.
Inwiefern eine grundlegende
Umgestaltung des Straßenabschnitts möglich ist, wird in Abstimmung mit der
Haltestellenplanung geprüft. Zu 4.: Aufgrund der stadt- und straßenräumlichen
Gegebenheiten, sind der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit
Bäumen in diesem Bereich sehr enge Grenzen gesetzt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
19.01.2018, EA 20