Abstellen von Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstel-le in der Oeserstraße 90
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST
1782
Betreff: Abstellen von
Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen
Tankstel-le in der Oeserstraße 90 Die private Liegenschaft
Oeserstraße 90 wurde in der Vergangenheit gewerblich genutzt für den Betrieb
einer Tankstelle und eines Autowerkstattservices, auch für einen auf dem
Gelände aufgestellten Imbisswagen. Zum 31.12.2013 erfolgte die Abmeldung der
gewerblichen Tätigkeiten, da notwendig gewordene hohe Investitionskosten nicht
aufgebracht werden konnten. Die in Zuständigkeit der Unteren Wasser- und
Bodenschutzbehörde befindlichen Anlagen wurden alle ordnungsgemäß
stillgelegt. Zum Monatsende September 2015 war
die Tankstelle schon lange zurückgebaut, waren die Tanksäulen und Tanks
demontiert, stand aber noch die Verkaufshalle. Das Grundstück war zu dieser
Zeit teilweise mit einem Bauzaun umstellt, im hinteren Teil befanden sich
Garagen. Bürgerbeschwerden über
Müllablagerungen auf der Liegenschaft waren Anlass für Orts-termine durch
Vertreter des Ordnungsamtes im September 2015. Hinter der Verkaufshalle der Tankstelle waren
Abfälle in sehr großer Menge auf versiegeltem Untergrund gelagert. Ein Ortstermin durch das Umweltamt im Oktober zeigte
auf, dass die Abfälle im Wesentlichen durch Dritte beseitigt worden sind und
kein Handlungsbedarf besteht; Ende September hatten Vertreter des Ordnungsamtes
bereits eine LKW-Container-Mulde vorgefunden, die schon teilweise mit den
Abfällen befüllt war. Mitte 2015 wurde die Errichtung von 2
Mehrfamilienhäusern mit 37 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 37
Stellplätzen genehmigt. Zuvor wurde bereits der Abbruch des Tankstellengebäudes
mit Nebenanlagen genehmigt. Nach Auskunft des beauftragten Architektenbüros ist
der Baubeginn für Sommer 2016 geplant. Zuvor sollen ab Februar 2016 die auf dem
Grundstück zahlreich vorhandenen Leitungen umgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4583