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Abstellen von Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstel-le in der Oeserstraße 90

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1782 Betreff: Abstellen von Müll, Sperrmüll und gefährlichen Stoffen auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstel-le in der Oeserstraße 90 Die private Liegenschaft Oeserstraße 90 wurde in der Vergangenheit gewerblich genutzt für den Betrieb einer Tankstelle und eines Autowerkstattservices, auch für einen auf dem Gelände aufgestellten Imbisswagen. Zum 31.12.2013 erfolgte die Abmeldung der gewerblichen Tätigkeiten, da notwendig gewordene hohe Investitionskosten nicht aufgebracht werden konnten. Die in Zuständigkeit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde befindlichen Anlagen wurden alle ordnungsgemäß stillgelegt. Zum Monatsende September 2015 war die Tankstelle schon lange zurückgebaut, waren die Tanksäulen und Tanks demontiert, stand aber noch die Verkaufshalle. Das Grundstück war zu dieser Zeit teilweise mit einem Bauzaun umstellt, im hinteren Teil befanden sich Garagen. Bürgerbeschwerden über Müllablagerungen auf der Liegenschaft waren Anlass für Orts-termine durch Vertreter des Ordnungsamtes im September 2015. Hinter der Verkaufshalle der Tankstelle waren Abfälle in sehr großer Menge auf versiegeltem Untergrund gelagert. Ein Ortstermin durch das Umweltamt im Oktober zeigte auf, dass die Abfälle im Wesentlichen durch Dritte beseitigt worden sind und kein Handlungsbedarf besteht; Ende September hatten Vertreter des Ordnungsamtes bereits eine LKW-Container-Mulde vorgefunden, die schon teilweise mit den Abfällen befüllt war. Mitte 2015 wurde die Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern mit 37 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 37 Stellplätzen genehmigt. Zuvor wurde bereits der Abbruch des Tankstellengebäudes mit Nebenanlagen genehmigt. Nach Auskunft des beauftragten Architektenbüros ist der Baubeginn für Sommer 2016 geplant. Zuvor sollen ab Februar 2016 die auf dem Grundstück zahlreich vorhandenen Leitungen umgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4583