Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1780
Betreff: Hanauer
Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Für jede Lichtsignalanlage im
Frankfurter Stadtgebiet liegt eine Beurteilung vor, wie bei etwaigen
Ausfällen zu verfahren ist. Grundsätzlich werden bei Ausfällen der
Lichtsignalanlagen auf Grundnetzstraßen beziehungsweise Straßen mit sehr hohem
Verkehrsaufkommen entweder Personen eingesetzt, die den Verkehr regeln
oder ein entsprechender Absperrplan umgesetzt. Das Personal für die Verkehrsregelung wird über die
Städtische Verkehrspolizei bereitgestellt. Verkehrsregelungsmaßnahmen sind
während der Dienstzeit montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
möglich. An Wochenenden,
Feiertagen und nachts wird ausschließlich der jeweilige Absperrplan durch die
Feuerwehr und die Landespolizei umgesetzt. In diesen Fällen ist entsprechend
der generell an Kreuzungsanlagen angebrachten Verkehrszeichen zu fahren.
Es liegt somit zu jeder Zeit eine verkehrssichere
Regelung vor. In Baustellenbereichen gilt dasselbe Verfahren. Eine
Verkehrsregelung durch Bauarbeiter ist verboten und darf nur durch
(Hilfs-)Polizeibeamtinnen und -beamte mit entsprechender Ausbildung
erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.05.2017, OM 1680