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Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1780 Betreff: Hanauer Landstraße/Mainkur - Bauarbeiter als Ersatz für Ampeln? Für jede Lichtsignalanlage im Frankfurter Stadtgebiet liegt eine Beurteilung vor, wie bei etwaigen Ausfällen zu verfahren ist. Grundsätzlich werden bei Ausfällen der Lichtsignalanlagen auf Grundnetzstraßen beziehungsweise Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen entweder Personen eingesetzt, die den Verkehr regeln oder ein entsprechender Absperrplan umgesetzt. Das Personal für die Verkehrsregelung wird über die Städtische Verkehrspolizei bereitgestellt. Verkehrsregelungsmaßnahmen sind während der Dienstzeit montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. An Wochenenden, Feiertagen und nachts wird ausschließlich der jeweilige Absperrplan durch die Feuerwehr und die Landespolizei umgesetzt. In diesen Fällen ist entsprechend der generell an Kreuzungsanlagen angebrachten Verkehrszeichen zu fahren. Es liegt somit zu jeder Zeit eine verkehrssichere Regelung vor. In Baustellenbereichen gilt dasselbe Verfahren. Eine Verkehrsregelung durch Bauarbeiter ist verboten und darf nur durch (Hilfs-)Polizeibeamtinnen und -beamte mit entsprechender Ausbildung erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1680

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