Ungewisse Zukunft: Heidestraße 132 a-h
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST
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Betreff: Ungewisse Zukunft:
Heidestraße 132 a-h Vorab möchte der Magistrat zur korrekten
Darstellung des Sachverhalts mitteilen, dass ein Gebäude mit der Bezeichnung
Heidestraße 132 h dem Magistrat nicht bekannt ist. Der Magistrat bezieht sich
daher im Folgenden auf die im Hinterhof der Liegenschaft Heidestraße 132
liegenden Gebäude 132 a-g. Die ABG FRANKFURT HOLDING plant den Abriss und
Neubau der Gebäude Heidestraße 132 a-g, da die Betrachtung der Instandsetzung
und Modernisierung bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ein
negatives Ergebnis ausgewiesen hat. Neben dem Aspekt einer deutlich besseren
Wirtschaftlichkeit weist die Variante des Neubaus weitere mögliche Vorteile
bezüglich der baulichen Ausnutzung, familiengerechter Wohnungszuschnitte und
energetischer Optimierung der Gebäude auf. Aus diesen Gründen heraus hat die
ABG sich entschlossen, der Variante des Neubaus den Vorzug zu geben. Am 23.04.2012 hat die ABG FRANKFURT HOLDING eine
Mieterversammlung für alle Mieter der Liegenschaft Heidestraße 132 a-g im
Saalbau Bornheim durchgeführt. Hier wurde den Mietern die Entscheidung und
Begründung für die geplante Maßnahme dargestellt und alle Mieter über das
weitere Vorgehen umfassend informiert. Seit diesem Zeitpunkt werden die Mieter
in Einzelgesprächen betreut. Im Zuge dieser Betreuung konnten schon einer
Vielzahl von Mietern neue Wohnungen angeboten und vermittelt werden. Zur städtebaulichen Qualität der zur Disposition
stehenden Hinterhofgebäude kann der Magistrat mitteilen, dass diese nicht unter
Denkmalschutz stehen. Das Areal befindet sich dazu im Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung E 42, die die besagten Hinterhofgebäude im Begründungstext
nicht als besonders erhaltenswert einstuft, im Gegensatz zum Vorderhaus
Heidestraße 132. Eine abschließende Bewertung der Zulässigkeit des
Neubauvorhabens im Kontext der städtebaulichen Situation erfolgt jedoch erst
anhand konkreter Planungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Dem
Magistrat liegt jedoch derzeit noch kein Abbruch- oder Neubauantrag vor.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2012, OM 1649