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Ungewisse Zukunft: Heidestraße 132 a-h

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 177 Betreff: Ungewisse Zukunft: Heidestraße 132 a-h Vorab möchte der Magistrat zur korrekten Darstellung des Sachverhalts mitteilen, dass ein Gebäude mit der Bezeichnung Heidestraße 132 h dem Magistrat nicht bekannt ist. Der Magistrat bezieht sich daher im Folgenden auf die im Hinterhof der Liegenschaft Heidestraße 132 liegenden Gebäude 132 a-g. Die ABG FRANKFURT HOLDING plant den Abriss und Neubau der Gebäude Heidestraße 132 a-g, da die Betrachtung der Instandsetzung und Modernisierung bezogen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ein negatives Ergebnis ausgewiesen hat. Neben dem Aspekt einer deutlich besseren Wirtschaftlichkeit weist die Variante des Neubaus weitere mögliche Vorteile bezüglich der baulichen Ausnutzung, familiengerechter Wohnungszuschnitte und energetischer Optimierung der Gebäude auf. Aus diesen Gründen heraus hat die ABG sich entschlossen, der Variante des Neubaus den Vorzug zu geben. Am 23.04.2012 hat die ABG FRANKFURT HOLDING eine Mieterversammlung für alle Mieter der Liegenschaft Heidestraße 132 a-g im Saalbau Bornheim durchgeführt. Hier wurde den Mietern die Entscheidung und Begründung für die geplante Maßnahme dargestellt und alle Mieter über das weitere Vorgehen umfassend informiert. Seit diesem Zeitpunkt werden die Mieter in Einzelgesprächen betreut. Im Zuge dieser Betreuung konnten schon einer Vielzahl von Mietern neue Wohnungen angeboten und vermittelt werden. Zur städtebaulichen Qualität der zur Disposition stehenden Hinterhofgebäude kann der Magistrat mitteilen, dass diese nicht unter Denkmalschutz stehen. Das Areal befindet sich dazu im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 42, die die besagten Hinterhofgebäude im Begründungstext nicht als besonders erhaltenswert einstuft, im Gegensatz zum Vorderhaus Heidestraße 132. Eine abschließende Bewertung der Zulässigkeit des Neubauvorhabens im Kontext der städtebaulichen Situation erfolgt jedoch erst anhand konkreter Planungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Dem Magistrat liegt jedoch derzeit noch kein Abbruch- oder Neubauantrag vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1649

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