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Endlich ein Vordach für die Bornheimer Friedhofskapelle!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen teilte auf Nachfrage mit, dass auf dem Friedhof Bornheim bislang lediglich Grabdenkmäler gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmäler eingetragen sind. Die zumeist wohl in den 1930er und 1950er Jahren errichteten Bauten dagegen nicht. Im Rahmen einer auf vier Jahre angelegten Nachinventarisierung Frankfurts, mit der das Landesamt im Januar 2022 begann, werde auch Bornheim noch einmal überprüft. Zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, sei nicht absehbar, da derzeit andere Bereiche Priorität hätten. Das Landesamt für Denkmalpflege geht davon aus, dass die Trauerhalle mutmaßlich als Kulturdenkmal nacherfasst werden wird. Dies setze allerdings umfangreiche Recherchen und eine Gebäudebesichtigung voraus. Der Magistrat möchte einer Überprüfung durch das Landesamt nicht vorgreifen und wird deshalb vorerst keine weiteren Planungen für ein Vordach vorantreiben.