Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu
- Die beschriebenen Borde vor dem nördlichen Zugang zum "Kleinen Zentrum" sind bereits auf einer Länge von rund drei Metern abgesenkt. Um es Menschen, die beim Gehen eingeschränkt sind, zu erleichtern, das "Kleine Zentrum" zu erreichen, wird der als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnete Abschnitt auf einer Länge von rund zehn Metern ebenfalls abgesenkt. Zur Wasserführung ist jedoch im Bereich der Absenkung ein Absatz von rund einem Zentimeter erforderlich. Um die Feuerwehrzufahrt hervorzuheben und das regelwidrige Parken zu unterbinden, wird der Magistrat am "Kleinen Zentrum" eine Grenzmarkierung aufbringen. Mit der Umsetzung ist im vierten Quartal 2020 zu rechnen. Zu
- Der Magistrat wird sich ämterübergreifend abstimmen und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Zu
- Der Magistrat kann diesem Punkt leider nicht entsprechen. Das Parken längs zur Fahrbahn ist gesetzlich geregelt (§ 12 Straßenverkehrs-Ordnung). Eine zusätzliche Markierung oder Beschilderung ist nicht notwendig. Dem bewussten Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden lässt sich mit solchen Mitteln nicht beikommen. Zu
- Die städtische Verkehrspolizei führt regelmäßig Verkehrskontrollen im Praunheimer Weg durch. Die Überwachungsintensität wird nach dem Hinweis in der Anregung nun kurzfristig erhöht.