Laternen zu Ladestationen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1775
Betreff: Laternen zu Ladestationen Die Kombination von Straßenbeleuchtungsanlagen und Ladestationen für Elektroautos ist in Frankfurt am Main auf Grund des eigens für die Straßenbeleuchtung vorgesehenen und ausschließlich hierfür dimensionierten Beleuchtungsnetzes in einem wirtschaftlichen Rahmen nicht möglich. Neben den technischen Problemen sind auch noch erhebliche gesetzliche und netzrechtliche Fragen offen. Bei Straßenneubaumaßnahmen oder Grundsanierungen besteht natürlich die Möglichkeit die nötigen technischen Voraussetzungen zur Installation von Ladestationen zu schaffen. Dies führt aber zu erheblichen Kostensteigerungen der jeweiligen Straßenbaumaßnahmen. Im Sinne einer effektiven Straßenbeleuchtung sollte eine strikte Trennung zwischen den Beleuchtungsanlagen und der Möglichkeit zur privaten Nutzung von Ladestationen für Elektroautos erfolgen.